Volle Gummierung!

original Thema anzeigen

11.11.07, 21:36:21

amdus

Hallo,

angenommen jemand bietet bei einer Onlineauktion einen ungestempelten Artikel mit der Beschreibung mit voller Gummierung an. Was würdet ihr in Bezug auf Erhaltung darunter verstehen?
17.11.07, 12:21:42

Briefmarkensammler

entfalzt und nachgummiert
17.11.07, 19:30:22

gugug

Alles,nur nicht Postfrisch sonst würde man es nicht so schön umschreiben müssen.
19.11.07, 14:07:59

Juergen Kraft

Hallo,

ist doch ganz klar. Man kann falschen Gummi zum Teil auftragen = halbe Gummierung oder die Marke voll damit einschlabbern = volle Gummierung :D

Andere Fachausdrücke dafür sind:

* Luxusgummierung (schöner als der echte Gummi)
* Ich kann keinen Falz entdecken (Blindenhundvariante)
* Ohne Stempel (alle Spuren mühsam weggekratzt)
22.12.07, 18:57:06

Juergen Kraft

Hallo,

der Vollgummimann schlägt wieder zu. Unter anderen Vollgummiangeboten gibt es Artikel 180194003989. Dem Anbieter wähnt wohl, dass er mit dieser Formulierung auch falschen Gummi abdeckt. Dem wird sicher kein Gericht folgen. Ich halte das für Dummenfang auf niedrigem Niveau.

Beim konkreten Angebot sind die meisten Marken brutal und vom Dilettanten nachgezähnt = Zähnung FALSCH und fast alle Marken sind nicht voll- sondern FALSCH GUMMIERT!

Bei 10 Pf. und 15 Pf. könnte eventuell nur entfalzt sein. Bei den teuren Werten sind jeweils Fremdgummispuren an den Zahnspitzen sichtbar.

Bei der 30 Pf. ist eventuell auch noch rechts oben ein Stempel entfernt. Als ungebraucht ist das Wrack mit den Kratzspuren sicher nicht mehr prüfbar.



22.12.07, 22:28:37

Briefmarkensammler

geändert von: Briefmarkensammler - 22.12.07, 22:28:59

Der "Vollgummimann" - ich werf mich weg :D :D :D

Mal im Ernst: wieso legt dem Pfuscher den keiner das unlautere Handwerk ?
23.12.07, 12:35:07

mobby2003

Schaut mal die 159 und 50 er Posthorn. Beide und auch andere sind brutal nachgezähnt. und troztdem bieten Leute auf den Schrott.
http://cgi.ebay.de/Bund-Nr-156-159-GESTEMPELT_W0QQitemZ180196196615QQihZ008QQcategoryZ7870QQssPageNameZWDVWQQrdZ1QQcmdZViewItem
23.12.07, 14:02:07

Juergen Kraft

Die Stempel bei dem Wohlfahrt Satz 1952 (Mi.-Nr. 156-159) dürften auch überwiegend unprüfbar sein. Für den Betrag kann man schon unverfälschte Marken kaufen.
23.12.07, 17:18:01

Noeppes

Hier muss ich auch wieder einmal festhalten das es den "Vollgummileuten" u.ä. äh.... Personen sehr leicht gemacht wird. In den jeweiligen Fachzeitschriften sind immer wieder Anzeigen zu finden in denen Restauratoren ihre Dienste, besonders für Neugummierungen, anbieten. Ein Telefonat lässt auch keine Zweifel offen das es auf Wunsch KEINERLEI Kennzeichnung geben wird und das alles für einen, im Vergleich zu Originalstücken, günstigen Preis. Megenrabatte sind dabei nicht ausgeschlossen.
Selbst wenn der so genannte Restaurator keine bösen Absichten hegt so kann dies dann bei seinem Kunden durchaus der Fall sein.
Und alles völlig legal.

Norbert

PS. - Das muss ich noch dazu sagen:
Vom Standpunkt eines ehrlichen Sammlers betrachtet verstehe ich nicht warum man seine Marke nachgummieren lassen sollte, wenn der Originalgummi beschädigt ist oder fehlt so ist das eben so. Die Venus von Milo bekommt schließlich auch keine neuen Arme, wenn sie denn überhaupt je welche hatte.
Also sehe ich es so das Sammler u.a. die nachgummieren lassen immer eine Täuschungsabsicht haben. Auch wenn es nur der Selbstbetrug, als harmloseste Variante, ist.
 
Powered by: phpMyForum 4.1.4 © Christoph Roeder