Falscher Michelwert im Titel

original Thema anzeigen

23.03.08, 13:34:10

Juergen Kraft

Ein Nothilfeblock wird von einem Händler als Artikel 330219279132 angeboten. Im Titel steht:

NOTHILFE-BLOCK (Block 2) * * TOP-Exemplar !!!! gepr Schlegel BPP/Attest Bühler - Mi. für ** 7.000 Euro

Als beschreibung folgt: N O T H I L F E - B L O C K ( Block 2 ) in für unsere Begriffe nahezu perfekter Qualität

- unbeschnitten in Originalgrösse,
- volle rückseitige Originalgummierung
- keine Quetschfalten, oder Ähnliches
- keine Falze, Falzreste oder Haftstellen erkennbar
- spitze Ecken
- Perforation intakt
Dieses Spitzenstück der deutschen Philatelie ist im Rand zweifach tief signiert, Georg Bühler und SCHLEGEL BPP und zusätzlich alle vier postfrischen Marken itefst geprüft Bühler und Schlegel BPP, zusätzlich Foto-Attest Georg Bühler . Da es sich um ältere Prüfungen handelt, sind auch die postfrishen Marken tiest geprüft, damals wurden wohl alle ungestempelten Prüfstücke als ungebraucht bezeichnet. Am rechten Blockrand winziges Fleckchen, daher wohl im Rand ca. 1 Milimeter höher signiert. Bitte sehen Sie sich alle vier Fotos hierzu genau an. Stücke in dieser Qualität werden kaum einmal angeboten. Für die Echtheit des Blocks garantieren wir selbstverständlich! Michel für postfrisch 7.000 Euro

--- Ende der Beschreibung ---

Da steht eine Menge geschrieben. Wesentlich scheint mir der Titel. Da wird ohne Frage ein postfrischer Block 2 angeboten. Das drücken die zwei Sterne aus und das sagt der Michelwert. Wer den Block kauft und prüfen lässt und gesagt bekommt, der Block ist nicht postfrisch, der hat sehr gute Chancen in einem Gerichtsverfahren die Lieferung eines postfrischen Blocks, als Erfüllung, zugesprochen zu bekommen. Das kann für den Verkäufer sehr teuer werden, falls der Block nicht wirklich postfrisch ist. Tatsächlich steht heute in der Prüfordnung, dass die Einzelmaken nur dann signiert werden, wenn der Block nicht postfrisch ist, aber die Einzelmarken postfrisch sind.

Aufgefallen ist mir auch noch, dass der Verkäufer schreibt, Versteigerungen zu machen. Dazu ist eine Versteigerererlaubnis der IHK nötig und die Anmeldung jeder Versteigerung bei der IHK. Hat der Verkäufer diese? Ebay jedenfalls macht keine Versteigerungen. Was noch wundert, dass Attest Bühler ist nicht abgebildet. Was auch wundert, weshalb sollte jemand einen bereits Schlegel geprüften Block von Georg Bühler bestempeln lassen? Nach dem Tod von Georg Bühler sind dessen Unterlagen, Blankoatteste und Prüfstempel zum Teil in private Hände geraten.
 
Powered by: phpMyForum 4.1.4 © Christoph Roeder