Neue Masche? Der Staatsanwalt muss prüfen

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27.03.08, 01:03:00

Juergen Kraft

geändert von: Juergen Kraft - 27.03.08, 01:16:00

Ein gerade beendetes Ebay-Angebot 180224969104 zeigt scheinbar nichts auffälliges. Der Fälschungsverkäufer "wiesengrab" bietet scheinbar zwei falsche Saarblocks als falsch an.

Der Kenner sieht sofort, der kleine Hochwasserblock ist echt! Kein Wunder, denn "wiesengrab" hat einfach das Bild aus einer anderen Auktion geklaut! Als Artikel 270219839444 wurde der echte Block gerade verkauft. Aus dieser Auktion ist auch das Bild gestohlen. Der tatsächliche Käufer ist dem Verkäufer persönlich bekannt und es ist nicht "wiesengrab".

Auch Artikel 180227218293 zeigt zumindest einen echten, kleinen Hochwasserblock! Was wird "wiesengrab" wohl liefern? Vermutlich einen farbigen Ausdruck des echten Artikels!

Da er den abgebildeten Artikel nicht liefern kann und er das natürlich auch schon vorher weiß, halte ich diese Verhalten für vorsätzlichen Betrug. Ob es das ist, wird der Staatsanwalt entscheiden, den ich in Kürze davon in Kenntnis setze. Auch Bilderklauen ist kein Kavaliersdelikt.

Sollte ich den Beitrag lieber "vom Fälschungverkäufer zum Bilderklauer" nennen?

Hier der echte Block, aber zur Beweissicherung von der Seite des Bilderdiebs genommen:



* Noch im Internet gespeichert unter: http://www.dc64.de/sca/17-3/saar%201,2%20gestempelt.jpg] Wer dc64.de betreibt kann man bei http://denic.de nachschlagen

Das Angebot ist auf jeden Fall illegal. Legal müsste es heißen:

Ich drucke Ihnen Bilder aus, die ich gerade bei anderen Auktionen geklaut habe! Schneller Druck auf schönem Drucker wird garantiert!

 
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