Postgeschichte Bergedorfs

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13.10.08, 15:39:19

carolinus

Postgeschichte Bergedorfs

In mehreren Abschnitten möchte ich an dieser Stelle die Postgeschichte Bergedorfs ab Ende des 17. Jahrhunderts bis zum Ende des Jahres 1867 vorstellen.

Eine wichtige Quelle hierbei ist die von Karl Knauer verfasste Bergedorfer Postgeschichte, die als Festschrift zur 100. Wiederkehr der Ausgabe der Bergedorfer Francomarken vom Briefmarkensammler-Verein Bergedorf und Umgebung 1968 herausgegeben wurde.

Vorab sind zum Verständnis des Textes einige Informationen nötig.

Wie jede andere Stadt wurde die Kleinstadt Bergedorf von einem Bürgermeister geleitet. Ihm zur Seite standen zwei Ratmänner und eine Stadtverordnetenversammlung. Aus philatelistischer Sicht gehörten zum Amt Bergedorf aber auch die Landgemeinden der Vierlande und Geesthacht. Postalisch verantwortlich für das Amt Bergedorf war der sogenannte Amtsverwalter, dem auch der Bürgermeister unterstand. Das Amt Bergedorf war wiederum gemeinsames Eigentum der Hansestädte Lübeck und Hamburg. Für Bergedorfer Angelegenheiten waren zwei in beiden Städten gebildete Ausschüsse zuständig, die Lübecker -, bzw. Hamburger Visitation für das gemeinsame Amt und Städtchen Bergedorf. Beide Gremien behandelten sämtliche Regierungsangelegenheiten, die Bergedorf betrafen. Im Konfliktfall entschied der zuständige Senat von Hamburg bzw. Lübeck. Die Zuständigkeit wechselte hierbei im Zwei-Jahres-Rhythmus. Der Amtsverwalter war der Visitation unterstellt und musste nach dessen Weisung handeln. In besonderen Fällen durfte er sogar nur nach Anweisung des jeweils zuständigen Senats operieren.

Mein erstes Kapitel behandelt die Zeit der Reihefuhre ab 1678 und die Einführung des Bergedorfer Amtsboten ab 1739.
13.10.08, 15:57:52

carolinus

geändert von: carolinus - 14.10.08, 09:46:45

Reihefuhre und Amtsbote

Schon im 18. Jahrhundert bestanden in Bergedorf verschiedene Landesposten. Diese waren aber eher ihrem jeweiligen Landesherren verpflichtet, als dass sie sich für die Belange der Bergedorfer Bevölkerung interessierten. 1678 existierte aber schon ein von zwei Bürgern betriebener Fuhrverkehr für Personen als auch für Briefe und Pakete vor allem nach Hamburg. Für die beiden Betreiber erwies sich dieser Betrieb als sehr ertragreich. Aus diesem Grund erhoben auch einige andere Bürger der kleinen Stadt Anspruch auf den Fahrpostbetrieb. Ein beim Amt Bergedorf eingebrachter Antrag auf Bewilligung einer Reige-Fuhr wurde 1690 von der Visitation genehmigt. Insgesamt 14 Personen durften die Fahrten zwischen Bergedorf und Hamburg durchführen.

1708 entstand die Reige-Fuhr-Ordnung. Niemand außer die eingetragenen Fahrer durften Reisende oder Gepäck befördern. Der Name Reihefuhre zeigt eine festgelegte Reihenfolge der Fahrer an, die eingehalten werden musste. Der zu zahlende Fuhrlohn wurde nach Entfernung, Personen, Gewicht des Gepäcks und Anzahl der Pferde bestimmt. Außer an Sonn- und Feiertagen mussten diese Fahrten täglich durchgeführt werden. Genutzt wurde diese Reihefuhre nur von Einheimischen, denn die Fahrten waren nicht gerade schnell und außerdem reichlich unbequem. Durch Nachlässigkeit einzelner Reihefahrer sank die Zahl der Benutzer im Laufe der vielen Jahre immer mehr. Letztendlich eingestellt wurde sie aber erst nach der Zeit der französischen Besetzung Bergedorfs. Letzter Reihefahrer war der bereits 1796 eingestellte Johann Höge. Mit ihm endete diese Einrichtung, die mehr als 130 Jahre lang existierte.

Eine wichtige Neuerung trat aber schon im Jahr 1739 ein. In diesem Jahr wurde ein erster vereidigter Amtsbote eingestellt, der die Reihefahrten nicht nur begleitete sondern hierbei besondere Vorrechte genoss. Johann Hinrich Ham(m)ann wurde am 9. Oktober vom Amtsverwalter mit diesem Amt betraut. Neben einer Kaution von 200 Reichsthalern musste er vor der Visitation einen Eid ablegen:

„Ich gelobe und schwere zu Gott den Allmächtigen, daß ich als bestellter Amts-Bote des Amts und Städtgens Bergedorf, denen HochEdlen Gestrengen Herrn Bürgermeister und Räthen der beyden Kayserlich freyen Reichsstädte Lübeck und Hamburg, als meinen Herrn und Oberen, auch deren Amtsverwalter, will threu und unterthänig, nicht weniger den mir vorgesetzten Boten- und Wagenmeister, in allem, was das Boten-Wesen angehet, gehorsam seyn. In dem mir anvertrauten Boten-Amte, will ich der jetzigen und den künftigen dieserwegen ergehenden Verordnungen in allem genau nachkommen, die mir anvertrauten Briefe, Pakete und Sachen wohl in Acht nehmen, solche allemahl in einer verschlossenen Lade verwahren, und dieselben sorgfältig und ungesäumt bestellen, und mich mit der mir zugestellten Taxa zu begnügen, folglich darüber niemand beschweren, auch übrigens mich dergestalt aufführen, wie es einem redlichen und verschwiegenen Amts-Boten eigenet und gebühret. So wahr mir Gott helfe!“

Zuständig war der Amtsbote für „Gelder, versiegelte Briefe, Sachen und Pakete, die 18 Pfund incl. schwer sind“. Für schwerere Pakete war weiterhin ausschließlich der Reihefahrer zuständig. Als Zeichen seiner Würde wurde der Amtsbote mit einem roten Rock mit zinnernen Knöpfen ausgestattet. Genauso wie die Reihefahrer hatte auch er ein festes Absteigequartier in Hamburg. Es befand sich im sogenannten „Bergedorfer Haus“ in der Steinstraße.

Die Einführung dieses Amtsboten erwies sich wohl als voller Erfolg. Bereits ein Jahr später übertrug ihm die Gemeinde Geesthacht und die holsteinische Gemeinde Reinbeck ihren Amts- und Postverkehr nach Hamburg.

Wie wurde der Amtsbote entlohnt? Folgender Abschnitt in der Reihe-Fuhr-Ordnung vom 28. 8. 1797 gibt darüber Auskunft.

11.)
Dem Boten gehören alle Gelder, versiegelte Briefe, Sachen und Pakete, die 18 Pfund incl. schwer sind, und erhält derselbe,

Für einen Brief von und nach Hamburg ............ 1 Schg.
Für einen Brief mit Geld bis 100 Mk. incl. ......... 1 Schg. 6 Pfg.
Für einen Beutel mit Geld bis 100 Mk. incl. ....... 1 Schg. -
Hernach von jede 100 Mk. noch ...................... 1 Schg. -
Für ein Paket von 1 bis 6 Pfund incl. ................ 1 Schg. -
Für ein Paket von 6 bis 12 Pfund incl. .............. 2 Schg. -
Für ein Paket von 12 bis 18 Pfund incl. ............ 3 Schg. –


Für Briefe, die weniger als 1 Pfund wogen, durfte er übrigens weder in Bergedorf noch in Hamburg Lohn fordern.

12.)
... und es bleibt lediglich dem Empfänger überlassen, ob er ihm aus Güte etwas dafür geben will.


Weiter in der Reihe-Fuhr-Ordnung hieß es:

13.)
Für ein Paket von 1 bis 10 Pfund schwer ........... 1 Schg.
Für ein Paket von 10 bis 18 Pfund schwer ......... 2 Schg.

In Bergedorf aber wird dafür nichts bezahlt, weil es niemals gebräuchlich gewesen ist.


Dem Wirt im „Bergedorfer Haus“ in der Hamburger Steinstraße, der versuchte, aus der Annahme der Gelder und Pakete ein Geschäft zu machen, wurde in dieser Reihe-Fuhr-Ordnung übrigens auch ein Strich durch die Rechnung gemacht.

Festgeschrieben wurde außerdem noch einmal eindringlich, dass das Recht des Transports von „Sachen und Pakete(n), die im Bergedorfer Hause, oder in dem Hause, wo der Bote abfährt, abgegeben sind“, ausschließlich dem Boten bzw. dem jeweiligen Fuhrmann zustand „bey 5 Reichsthaler Strafe, auf jeden Contraventionsfall.“

Als Friedrich Ludwig Rohlf(f)s 1797 den Dienst des Amtsboten übernahm, kaufte er sich entgegen der Vorschrift, als Transportmittel die Reihefuhre zu benutzen, einen eigenen Wagen. Trotz heftiger Proteste des Fuhrmannes gestand ihm das Amt schließlich dieses Recht zu, allerdings unter der Auflage, keine Personen und weiterhin keine Pakete über 18 Pfund Gewicht mitnehmen zu dürfen.

Bisher beschränkte sich der Aufgabenbereich des Amtsboten ausschließlich im Postverkehr zwischen Bergedorf und Hamburg, ansonsten noch in die nähere Umgebung. Rohlfs war der erste, der einen Antrag stellte, auch den Post- und Amtsverkehr zwischen Bergedorf und Lübeck zu betreiben. Kurz nach 1800 wurde ihm dieses Recht zugestanden. In der Zeit der französischen Besetzung und danach hörten die Fahrten nach Lübeck aber wieder auf.

Im Laufe der Zeit nahm der Amtsbote an Wichtigkeit immer mehr zu, die Bedeutung der Reihefuhre dagegen immer mehr ab. Vor allem die bereits oben angesprochene Langsamkeit der Reihefuhre im Vergleich mit den Bergedorf passierenden fremden Posten und auch im Vergleich zum Amtsboten, der zumindest zeitweise seinen eigenen Wagen benutzen durfte, war dafür verantwortlich.

Während der Zeit der französischen Besetzung ab November 1806 wurden alle Posten durch solche der Bergischen, bzw. Kaiserl. Französischen Post ersetzt. Dennoch durfte der vorletzte Amtsbote, Christoph Friedrich Pott noch bis 1811 seinen Dienst versehen. Wann genau er entlassen wurde, ist bisher unbekannt. Während der kurzen Zeit der russischen Besetzung wurde er wieder eingesetzt, musste aber, als die Franzosen zum zweiten Mal in Bergedorf einrückten, seine Tätigkeit abermals einstellen. Erst nach der endgültigen Befreiung Hamburgs, im Mai 1814, konnte er wieder ungehindert seinen Dienst aufnehmen.

Letzter Amtsbote war Johann Christopher Lange. Er leistete am 14. September 1825 den Eid auf die Instruktion. Weil die Reihefuhre bereits nicht mehr existierte, durfte Lange auch schwere Frachten und Personen befördern, allerdings mit der Einschränkung, falls wieder ein regelmäßiger Fuhrdienst eingerichtet werden würde, er sich den vorherigen Beschränkungen zu unterwerfen habe.

In den ersten Jahren musste Lange unfreiwillig gegen die Witwe Potts und deren Stieftochter kämpfen. Trotz strengen Verbots und vielfachen polizeilichen Maßnahmen hatten beide Frauen ebenfalls in der Hamburger Steinstraße ein alternatives Postabgabehaus, das „Neue Bergedorfer Haus“ eingerichtet, und betrieben von dort aus ihren eigenen Postverkehr nach Bergedorf. Zwischen beiden Parteien trat erst Frieden ein, als Lange die 29-jährige Juliane Pott heiratete!

1840 erhielt der Bergedorfer Fuhrunternehmer Kock die Erlaubnis, wieder einen regelmäßigen Fuhrverkehr zwischen Bergedorf und Hamburg einzurichten. Für Lange kam es somit zu den oben erwähnten Einschränkungen im Transport.

Eine neue Änderung trat 1842 ein, als die Hamburg-Bergedorfer Eisenbahnlinie in Betrieb genommen werden konnte. Vorteile für Amtsboten und Kundschaft bestanden in der Möglichkeit zu häufigeren Posttransporten nach und von Hamburg. Insgesamt dreimal täglich konnte Post befördert werden.

Am 31. März 1847 endete die Zeit der Bergedorfer Amtsboten schließlich.

Hier chronologisch noch einmal alle Bergedorfer Amtsboten

Bergedorfer Amtsboten

1739 - 1741 Johann Hinrich Ham(m)ann
1741 - 1754 Hein Lantzen
1754 - 1763 Jacob Juchter
1764 - 1797 Johann Mathias Philipsen
1797 - 1807 Friedrich Ludwig Rohlf(f)s
1808 - 1824 Christoph Friedrich Pott
1825 - 1847 Johann Christopher Lange

Nach dem Tod eines Amtsboten hatte dessen Witwe Anrecht, den Dienst noch ein halbes Jahr weiterzuführen, bei Rohlfs und Pott sogar ein ganzes Jahr. Der Witwe Potts reichte aber dies - wie oben geschildert - offensichtlich nicht!

Philatelistisch interessant und sehr selten sind die Posteinlieferungsscheine des „Wirth im Bergedorfer Haus“, der Hamburger Niederlassung. Laut Knauer sind aus dem Bergedorfer Postbüro in der Großen Straße Nr. 262 keine Belegstücke bekannt.

Ab April 1840 wurden verschiedene Typen des Kleinovalstempels „BAP“ – Bergedorfer Amts-Post benutzt.



Sehr selten sind Briefe mit der Kombination der Stempel „BAP“ und dem achteckigen Rahmenstempel „B.L.P.A.“ der Reppenhagenschen Landpost.


14.10.08, 07:29:20

urmel

Hallo Carolinus,

obwohl ich kein Bergedorf - Sammler bin, finde ich das von dir geschriebene spannend und interessant.

Bitte weitermachen, ich freue mich drauf.

Liebe Grüsse vom urmel
14.10.08, 16:35:24

Tango

Hallo carolinus.

Deinen Beitrag zu Bergedorf finde ich " Klasse "
16.10.08, 09:27:31

carolinus

geändert von: carolinus - 16.10.08, 12:10:25

Hallo urmel und Tango. Vielen Dank für euer Interesse! Dann mache ich mal mit den fremden Postspeditionen in Bergedorf weiter.


Hannoversche Postspedition

Ohne Wissen der Visitation und des Amts Bergedorf fuhr der Reihefahrer Hermann Krogmann um das Jahr 1750 wöchentlich zweimal Post über Ratzeburg, das zum Herzogtum Lauenburg und damit zur damaligen Zeit zum Kurfürstentum Hannover gehörte, nach Lübeck. Außerdem beförderte er einmal wöchentlich die Braunschweig. – Lüneburg. Communion-Post. Aufmerksam wurde das Amt auf ihn durch ein vor seinem Haus angebrachtes Postschild. Nach Verhandlungen wurde ihm die Annahme und das Spedieren von Briefen schließlich erlaubt – nicht nur von der Visitation, sondern vom Bürgermeister und Rat der Stadt Hamburg selbst. Das Schild musste allerdings entfernt werden.

„ ... so halten wir die von dem Hannöverschen Postmeister Preus, dem dortigen Reihefahrer Krogmann, offerierte Aufstellungen eines Schildes, vor seinem Haus bedenklich, und commitiren dem Herrn, gedachten Krogmann zu bedeuten, daß er solches mit guter Manier, auf alle Weise abzukehren habe; können jedoch geschehen lassen, daß er die Briefe und Sachen zur weiteren Spedirung annehme...

Gegeben unter unserm Stadtsignet den 13. Januar 1752.
Bürgermeister und Rath der Stadt Hamburg.“



In der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts war man gegenüber der hannoverschen Post übrigens häufig nicht so großzügig.

Das oben genannte Datum kann man damit als (offizielles) Eröffnungsdatum der Königl. Großbr. und Churfürstl. - Braunschweig. – Lüneburgischen und späteren „Kgl. Großbr. Hannoverschen“ Postspedition in Bergedorf ansehen. Hannover war somit der erste fremde Landesposten, der in Bergedorf ansässig war.

Ab 1789 war die Posthalterei im Besitz der Familie Minten, die Besitzer des Gasthofes „Stadt Lübeck“ in Bergedorf waren. In diesem war die hannoversche Spedition auch untergebracht.

Als im November 1806 die Franzosen in Bergedorf einrückten, durfte die Hannoversche Postspedition zunächst weitergeführt werden. Das Schicksal einer sofortigen Auflösung - wie das der Thurn- und Taxisschen - blieb ihr erspart. Erst über drei Jahre später, am 1. März 1810 wurde die hannoversche Spedition in eine „Königlich Westphälische Postexpedition“ umgewandelt. Und nach weiteren neun Monaten wurde aus ihr schließlich ein „Kaiserlich Französisches Postcomptoir“. Erst nach der endgültigen Befreiung Bergedorfs konnte die ursprüngliche hannoversche Postspedition ihren Betrieb wieder aufnehmen.

Vorgesetzte Dienststelle wurde nach der Besetzungszeit wohl Lüneburg. Hamburg, das vor der französischen Zeit für die Postspedition Bergedorf zuständig war, wurde erst über ein halbes Jahr nach Bergedorf - Ende Mai 1814 - befreit. Vielleicht ist das der Grund für den Wechsel der Zuständigkeit nach Lüneburg. Franz Christoph Minten konnte wahrscheinlich schon im Dezember 1813 die postalische Verbindung mit Hannover über Winsen a. d. Luhe und Lüneburg aufnehmen.

Minten war auch noch Amtsleiter, als in ganz Norddeutschland 1831 die Cholera ausbrach. Zu den Vorsichtsmaßnahmen gehörten Desinfektionsanstalten, die mit Räucherapparaten ausgestattet wurden. Der Verkehr zwischen Bergedorf und Hamburg sowie mit Hannover war aber nur kurze Zeit unterbrochen. Der wichtigste Grenzübergang zwischen Hannover und dem Amt Bergedorf war die Fähre Zollenspieker – Hoopte. Hoopte (heute Stadtteil von Winsen a. d. Luhe) war Desinfektionsanstalt und besaß als hannoverscher Grenzort bereits entsprechende Räuchergerätschaft. Von Bergedorf abgehende Post wurde in Hoopte desinfiziert und erhielt einen „GERÄUCHERT“ – Stempel. Briefe mit diesem Stempel sind ganz große Seltenheiten.

Nach 1840 verlor die Hannoversche Spedition in Bergedorf immer mehr an Bedeutung. Der Grund dürfte vor allem darin zu sehen sein, dass ein neuer Elbübergang bei Harburg mittels einer Dampffähre geschaffen wurde, der für die hannoversche Post sich deutlich rentabler gestaltete. Aufgehoben wurde die Hannoversche Postspedition schließlich am 31. März 1846. Zur Veranschaulichung der geographischen Verhältnisse habe ich eine Karte eingefügt. Hoopte selber ist nicht eingetragen, es liegt gegenüber Zollenspieker am linken Elbufer.



Quelle: Hugo Krötzsch, Handbuch der Postfreimarkenkunde - Altdeutsche Staaten, 1895


Nach der Franzosenzeit erhielt die Hannoversche Spedition einen Bergedorf-Stempel. Es war ein 41,5 mm langer Einzeiler „BERGEDORFF“.



Die von Knauer festgestellten Stempeldaten liegen zwischen dem 16. 8. 1815 und dem 22. 6. 1845. Sehr selten sind Briefe vor 1831. Briefe aus der Zeit zwischen 1840 und 1844 sind relativ häufig – für Bergedorfer Verhältnisse!



18.10.08, 09:46:58

carolinus

geändert von: carolinus - 04.11.08, 15:37:09

Die Thurn- und Taxissche Postexpedition

Ein Postschild spielt ebenfalls eine wichtige Rolle, wenn es um den Beginn der Thurn- und Taxisschen Postexpedition geht. Drei Jahre nach dessen Eröffnung in Bergedorf im Jahr 1785 brachte der Verwalter Nicolaus Efferien auf Anordnung des Oberpostamts in Hamburg im Dezember 1788 das kaiserliches Postschild über seiner Haustür an. Erst jetzt wurde man seitens der Visitation darauf aufmerksam. Aber auch hier wurde in Verhandlungen zwischen Visitation und dem Taxisschen Oberpostamt der Thurn und Taxisschen Post schließlich das Recht auf Annahme und Verteilung von Postsachen in Bergedorf zugestanden.

Als am 4. Dezember 1806 aus den nun schon bekannten Gründen das Taxissche Hamburger Oberpostamt geschlossen und dort gleichzeitig das „Großherzoglich Bergische Oberpostamt“ eröffnet wurde, werden wohl auch in Bergedorf dieselben Maßnahmen durchgeführt worden sein, während im Gegensatz dazu die Hannoversche Spedition zum einen als hannoversche Fahrpost und zum anderen als „Herzogliche Braunschweigische Post“ noch weiter bestehen durfte. Nebenbei sei erwähnt, dass auch der Amtsbote und die Reihefuhre bis weit in die kaiserlich französische Zeit hinein, ihre Tätigkeit ausführten. Pott durfte, wie im Abschnitt Reihefuhre und Amtsbote bereits berichtet, bis 1811 seinen Dienst versehen. Der Reihewagen stellte im Übrigen sicherlich auch keine Konkurrenz für die Post dar.

Sofort nach der endgültigen Befreiung Hamburgs am 31. Mai 1814 nahmen die Taxis-Expeditionen sowohl in Hamburg als auch in Bergedorf wieder ihre Dienste auf. Dabei führte die Postroute nach Süden weiterhin von Hamburg über Bergedorf und dem Elbübergang Zollenspieker, Lüneburg, Uelzen nach Braunschweig und weiter ins Reichsgebiet. Überliefert ist, dass zwischen 1815 und 1820 insgesamt viermal wöchentlich die Post auf diesem Weg transportiert wurde. In Zollenspieker wurde wahrscheinlich um 1814 eine neue taxissche Poststelle errichtet.

Der alte ursprüngliche Postweg von Lübeck über Nusse und Hamfelde mit Anschluss in Bergedorf an die eben erwähnte Route von Hamburg konnte erst ab 1. Juli 1819 wieder aufgenommen werden. Der nach der französischen Besetzung benutzte Weg von Lübeck über Ratzeburg nach Lüneburg wurde in diesem Zusammenhang wieder aufgehoben. Festzuhalten bleibt, dass die taxissche Postverkehr zwischen Bergedorf und Hamburg täglich, der nach Lübeck aber nur zweimal wöchentlich durchgeführt wurde.

Am 21. September 1819 wurde zwischen Lübeck und Thurn und Taxis ein Postvertrag geschlossen. Für Bergedorf war er insofern überaus wichtig, weil er u. a. die Portofreiheit für Offizialsachen, also dem Amts- und Visitationspostverkehrs, festlegte. Damit transportierte die Taxissche Post den größten Teil des Schriftverkehrs des Amts Bergedorf mit der Lübecker Visitation portofrei. In § 12 dieses Vertrages heißt es dazu:

„Die Stadt Lübeck genießt von dem Tage der ausgewechselten Ratificationen dieses Vertrages an, die Portofreiheit in dem ganzen gegenwärtigen und künftigen Umfange der Fürstlich Thurn und Taxisschen Posten für ihre Correspondenz in öffentlichen Angelegenheiten. Diesem gemäß sind die abgehenden Briefe mit dem Siegel der Stadt oder öffentlichen Behörden, so wie die mit der Contrasignatur eines der beiden präsidierenden Herrn Bürgermeister oder eines der beiden Syndiker, frey von Porto, gleicher Freiheit genießen die ankommenden Schreiben an den Senat, an obrigkeitliche Behörden, und an die gedachten Senatsmitglieder in öffentlichen Angelegenheiten. Auf der fahrenden Post wird diese Portofreiheit nur ausbedungen für die Sendungen von Drucksachen und Acten in Angelegenheit der Bundesversammlung in Frankfurt am Mayn. ... Diese Portofreiheit leidet jedoch keinerley Anwendung auf Briefe, Schriften und Acten in Privatrechtsachen. Mißbräuchliche Benutzung dieser Portofreiheit wird der Senat auf desfalsige Anzeige sofort abzustellen nicht verfehlen.“

Von dieser taxisschen Portofreiheit in Offizialsachen zwischen Lübeck und Bergedorf wurde offensichtlich rege Gebrauch gemacht. Für den Dienstverkehr zwischen Bergedorf und Hamburg galt das nicht. Hier war bekanntlich in erster Linie der Amtsbote zuständig.

Bemerkenswert war weiterhin ein Punkt im Postvertrag, der regelte, dass Taxis in Lübeck Post nach und von Hamburg weder einsammeln noch verteilen durfte. Dies war ein Vorrecht des Lübecker Stadtpostamts.

„Des Colligirens und Distribuirens der von Lübeck nach Hamburg bestimmten Briefe und umgekehrt, wird sich das Fürstlich Thurn und Taxissche Postamt in Lübeck auch künftig enthalten.“

In Bergedorf galt dies Verbot für den Briefverkehr mit Hamburg und Lübeck jedoch nicht.

Die im Hannover-Abschnitt bereits beschriebene Einrichtung eines neuen Elbübergangs durch die Einrichtung einer Dampffähre 1838 im damals hannoverschen Harburg (heute Stadtteil von Hamburg) hatte auch für die Thurn und Taxis Routen aus dem Süden des Reichs weitreichende Folgen. Der schnellste Weg aus dem Reichsgebiet nach Hamburg führte nicht mehr über den Übergang Zollenspieker und Bergedorf, sondern über die neue Elbfähre bei Harburg. Bergedorf lag von nun an abseits und nicht mehr auf der Route vom Reichsgebiet nach Hamburg.

Eine Rolle spielte das Städtchen nur noch im Verkehr zwischen Hamburg nach Lübeck. Die taxissche Reitpost von Lübeck nahm weiterhin den Weg über Hamfelde und Bergedorf nach Hamburg. Dort bestand dann Anschluss an die oben erwähnte neue Route über Harburg durch eine Schnellreitpost nach Frankfurt am Main. Für Lübeck bedeutete dies, dass die Zustellung von Postsachen von und nach Frankfurt und darüber hinaus über Harburg einen ganzen Tag schneller erfolgen konnten, als über die alte Route über den Elbübergang Zollenspieker.

Bergedorf verlor als Taxissche Expedition dennoch immer mehr an Bedeutung. Sie rentierte sich einfach nicht. Die Reitposten verkehrten nur zweimal in der Woche von und nach Lübeck. An den übrigen Posttagen musste Taxis ihre Postsendungen zum Transport den jeweiligen Stadtpostämtern zum Transit übergeben und dafür Gebühren entrichten. Auch für die Überführung des Zeitungspakets, den die taxissche Post selber an ihren beiden Wochentagen gebührenfrei nach Lübeck lieferte, verlangten die Stadtpostämter Gebühren. Mehrmals stellte Taxis offiziell beim Lübecker Senat einen Antrag, seine Postexpedition in Bergedorf zu schließen, wenn Lübeck im Gegenzug bereit sei, die Transitgebühren zu senken und das Zeitungspaket transitportofrei zu befördern. Hierbei kam es zu einem regelrechten Papierkrieg, denn immer wieder erfolgte seitens des Senats in Lübeck hartnäckig die Ablehnung. Lübeck spekulierte wohl insgeheim darauf, Taxis so weit zu bringen, auch in Lübeck selbst, ihr Postamt zu schließen. Der Lübecker Senator Behrens schrieb hierzu dem Hamburger Postdirektor Hencke:

„ ... Der Senat hat geglaubt, diesen Antrag ... ablehnen zu müssen. Diese ablehnende Antwort bin ich angewiesen nicht weiter zu motiviren; Ihnen will ich aber im Vertrauen mittheilen, daß der Grund darin liegt, daß es doch ein gar widerliches Begehren ist, in einem fremden Staate eine Post-Anstalt zu haben, ohne daß dieselbe irgend eine eigene Postbeförderung beschafft. Lohnt es Thurn und Taxis nicht mehr, Posten mit eigenen Ritten zu befördern, so mag es sein Posthaus in Lübeck aufgeben, wir werden es nicht entbehren...“

Am 1. Mai 1851 trat Thurn und Taxis dem Deutsch-Österreichischen Postverein bei. Erst die Drohung, die damit eingeführten, ermäßigten Vereinsportotaxen für Lübeck nicht zu bewilligen, weil nach dem Statut die Ermäßigung an die Bedingungen entsprechend ermäßigter Transitportogebühren geknüpft sei, ließ Lübeck schließlich einlenken. Damit konnte Bergedorf aufgegeben werden.

Die Postverwaltung blieb bis zur Schließung der Expedition 1851 in der Familie Efferien. Untergebracht war sie nach der französischen Besetzung in der Holsteinstraße.

Zum Abschluss wieder Philatelistisches. Erst 1952 wurde der erste Bergedorfer Thurn und Taxisstempel in Hamburg auf einer Auktion angeboten.



Der Stempel scheint äußerst selten zu sein. Laut Knauer seien gerade einmal etwa 25 Briefe aufgetaucht, die weitaus meisten davon Hüllen (Stand 1968). Der Stempel wurde schon vor 1826 benutzt und anzunehmen sei, dass er bis zum Ende der Taxisschen Zeit in Bergedorf verwendet wurde. Als bisher spätestes Datum ist von Knauer der 17. 3. 1846 belegt.

01.01.09, 13:32:29

carolinus

geändert von: carolinus - 01.01.09, 14:07:35

Die Französische Besatzungszeit

In der Zeit der Napoleonischen Kriege rückten französische Truppen am 6. November 1806 in Bergedorf ein. Die Stadt hatte während dieser Zeit erheblich unter den französischen Respressalien zu leiden. Vorher beschaulich, war sie wohl nicht mehr wiederzuerkennen.

Da Zollenspieker noch der wichtigste Elbübergang im Hamburger Raum war, außerdem eine der wichtigsten Straßen von Hamburg nach Mecklenburg und Preußen über Bergedorf verlief, vermag man sich die Frequentierung des Durchgangsverkehrs in diesen wirren Kriegszeiten möglicherweise annähernd vorzustellen.

Wie im letzten Abschnitt schon geschildert ist anzunehmen, dass am selben Tag wie in Hamburg, am 4. Dezember 1806, auch die taxissche Postexpedition in Bergedorf geschlossen wurde. An ihre Stelle trat die „Großherzoglich Bergische Postexpedition“. Großherzog Joachim von Berg, ein Schwager Napoleons, wurde fast genau ein Jahr später, am 8. Dezember 1807, das ausschließliche Privilegium der reitenden Stadtposten zugesprochen.

Übernommen wurde die Leitung der Bergischen Post vom ebenfalls oben schon erwähnten ehemals taxisschen Posthalter Nicolaus Efferien.

Von den umwälzenden Veränderungen war in erster Linie nur die taxissche Post betroffen. Sowohl die lokale Institution des Amtsboten, als auch die hannoversche Fahrpost durften vorerst weiterhin ihre Dienste ausüben.

Aber auch für Großherzog von Berg übte diese Post nur kurz ihre Dienste aus. Obwohl noch eigenständig geführt, ging sie am 4. August 1808 in den Besitz Napoleons selber über. Auch änderte sie in Hamburg, Lübeck und Bergedorf ihren Namen und hieß jetzt:

Kaiserlich Königl. Französisches Hauptpostamt“ bzw.
Kaiserlich Königl. Französisches Post-Comptoir“.

1810 tauchten die Namen aller drei Postämter in den Postamtslisten im Staatsarchiv Düsseldorf nicht mehr auf. Offensichtlich wurden sie zu diesem Zeitpunkt bereits bei der Einverleibung der norddeutschen Gebiete in die Kaiserliche Französischen Post eingegliedert.

Mit Beginn des Jahres 1811 wurden Hamburg und die gesamte Umgebung dem französischen Kaiserreich zugeschlagen. Bergedorf wurde neunter Kanton im Arrondismont Hamburg des 128. Departements der Elbmündung. Geesthacht wurde vom beiderstädtischen Gebiet ausgegliedert und gehörte zur Mairie Escheburg im Kanton Lübeck. Die Zeit der westphälischen Postexpedition endete Mitte Februar dieses Jahres. Das „Kaiserlich Französische Post-Comptoir“ wurde von der oben genannten „hannoverschen“ Familie Minten geleitet.

Von der bergischen, westphälischen und der französischen Post existieren keine Bergedorfer Stempel. Lediglich ein Postschein des „Kaiserlich Französischen Post-Comptoirs“, unterschrieben von Minten, ist bekannt. Es ist ein ehemals hannoverscher Postschein mit einem handschriftlichen Zusatz „Fr.“




Aus dem Januar 1813 sind noch zwei weitere Postscheine bekannt, denen aber der handschriftliche Zusatz fehlt. Laut Knauer könnte das Fehlen auf Nachlässigkeit, aber vielleicht auf auf oppositionelle Haltung zurückzuführen sein.

Trotz des Fehlens von Poststempeln aus dieser Zeit existieren Amtsbriefe mit Behördenstempeln. In den Vierlanden gab es drei dieser Stempel:

„le Maire d’Altengamm“, „le Maire de Neuengamm“ und „Le Maire d’ Kirchwaerder“.



Schließlich noch ein Stempel „LE MAIRE DE BERGEDORFF“.



 
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