Baden Lp3 gestempelt ?

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17.10.08, 16:46:57

eddi0307

hallo,
bevor ich stampsX-Forum kannte, habe ich diese Baden Lp3 bei Ebay als "ungeprüft, möglicherweise sehr sehr wertvoll"
für 100 € erworben.
Nach der Papierrestentfernung (es war eine zweite Marke hinterklebt) blieb nur ein "Knochen" (mit Loch und dünnen Stellen) über.
Auch das Markenbild ist "fett" und unsauber, vom "Stempel" garnicht zu sprechen.
Was ist von der Marke zu halten ?

http://stampsx.com/forum/attachment.php?id=462&

http://stampsx.com/forum/attachment.php?id=463&
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18.10.08, 00:05:34

Juergen Kraft

Hallo Eddi0307,

betrachten wir eine echte Marke. Die Details und Echtheitsmerkmale ergänze ich Morgen.

18.10.08, 00:14:17

Juergen Kraft

Machen wir einen direkten Vergleich. Ich habe dein bild etwas aufgepumpt:



Da müssen wir nicht mehr viel sagen. Eine Ganzfälschung mit Stempelimitation. Trotzdem schauen wir noch, ob die Fälschung auch einen schönen Namen hat. Tatsache ist, das Stück ist völlig wertlos. Eine zerfetzte Fälschung will nun wirklich niemand kaufen. Die Verjährung bei solchen Geschäften beträgt 4 Jahre ab 31. 12. im Jahr des Kaufes. Ich denke, du kannst noch erfolgreich auf Erfüllung klagen. Das sollte dir um 12.000,- Euro einbringen. Du kannst dem Verkäufer ja auch einen Vergleich vorschlagen. Von Geld zurück bis 200,- Euro oder was du willst.
18.10.08, 20:55:39

eddi0307

hallo jürgen,
danke für die schnelle Klärung !
Bin da wohl sehr blauäugig vorgegangen, habe wahrscheinlich noch einiges andere so eingefangen.
Durch die stampsX-Ratgeber fühlt man sich schon wesentlich kompetenter !!!
Gemäß meinem Rechtsgefühl liegt allerdings das Risiko bei "solchen" Käufen schon beim Erwerber, der Verkäufer hat ja clevererweise den Begriff "echt" vermieden.
Für einen Rechtsstreit erscheint mir die Angelegenheit zu dünn.
Gruß
Wolfgang
18.10.08, 21:12:32

Juergen Kraft

Hallo eddi0307,

ich kenne die genaue Artikelbeschreibung nicht. War es aber nur "ungeprüft, möglicherweise sehr sehr wertvoll" und die Marke auch noch mit Papier hinterlegt, hast du alleine aus dem versteckten Mangel der Hinterlegung, Rechtsansprüche.

Der Satz "ungeprüft, möglicherweise sehr sehr wertvoll" sagt überhaupt nichts zur Echtheit. Er sagt etwas zu einer Prüfung und zum Wert.

Um mit dieser Marke zu Erfüllen muss in der Beschreibung Falsch stehen. Zur größten Not so etwas wie: Weil die Marke nicht geprüft ist, kann es auch sein, dass sie nicht echt ist.

Dann würde zur Erfüllung auch "nicht echt" reichen. Dann müsste aber immer noch eine Fälschung ohne den versteckten Mangel geliefert werden.

Das du dir quasi eine Mitschuld gibst, liegt sicher auch an vielen Beiträgen in Foren, in denen so getan wird, als seien die Käufer selbst schuld. Nennen wir es die Gier frisst Hirn Theorie. Die kann im Einzelfall stimmen, aber es ist nicht Aufgabe eines Käufers am Scan oder an Hand einer Beschreibung die Echtheit einer Briefmarke aus einem Angebotes zu überprüfen. Der Verkäufer schuldet die Sache, wie angeboten.

Viele Grüße
18.10.08, 21:29:03

Juergen Kraft

Wie versprochen, will ich noch einmal auf die Fälschung zurückkommen. Ich würde dich bitten, mir noch einen maximal großen Scan an kontakt@stampsx.com zu schicken.

Die Fälschung ist insofern originell, als dass an dem kleinen Scan von dir zu sehen ist, deine Marke ist vermutlich im Buchdruck hergestellt. Fritz Billig beschreibt in seinem Fälschungs-Handbuch von 1935 exakt die Fälschung mit all diesen Arabesken genau in der Form, aber sichtbar schlechter und sichtbar im Steindruck hergestellt. Es scheint also so, als ob die Steindruckfälschung (Typ VI) von einer Buchdruckfälschung inspiriert wurde.

Hier das Bild aus dem Buch von 1935



18.10.08, 21:35:06

Juergen Kraft

Diese Fälschungen nennen wir provisorisch "Küchenlampen-Fälschung". Dreht man die Marke auf die Seite, hängt eine Küchenlampe von der Decke.

Die Schnur zum Anschalten der Lampe ist natürlich ein Hinweispfeil von Fritz-Billig. Aber an der lampenähnlichen Form der Verzierung rechts neben der "2" ist dieser Fälschungstyp am schnellsten zu erkennen. Wenn ich den größeren Scan habe, können wir noch das Druckverfahren besprechen.

19.10.08, 15:05:28

Juergen Kraft

Hallo,

heute erhielt ich einen 2400 DPI Scan der Fälschung. An diesem Scan wird nun auch das Druckverfahren beweisbar.

Es handelt sich um Steindruck und wir können nun davon ausgehen, dass es diese Fälschung tatsächlich nur im Steindruck gab. Während auf dem ersten Scan durch Scannersoftware und Bildbearbeitungssoftware regelrechte Drucknähte (Quetschränder typisch für den Buchdruck) entstanden und die senkrechte an der "1" als glatte Linie erschien, sieht man nun deutlich die Merkmale des Steindrucks. Man sieh sogar an den Beulen in der Senkrechten der "1" rechts, dass es sich tatsächlich um genau die, schon 1935 dokumentierte, Fälschung handelt. Also, keine Fälschung von der Fälschung. Ich lasse den Text absichtlich unverändert um auch wieder einmal bewusst zu machen, dass schlechtere Scanns zu einem falschen Urteil führen können. Deshalb sei allen Onlineverkäufern angeraten, gute Scans zu machen. Oft ist der Abbildung der einzig greifbare Anhalt. Täuscht das Bild, kann schon einmal unberechtigt der Artikel gelöscht werden.

Zurück zu der besprochenen Fälschung:





Das Druckbild, wie mit einem Schwamm aufgetupft, ist typisch für den Steindruck.

Hier ein großes Bild von einem Druckstein und dem damit hergestellten Druck.
 
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