Wer trägt das Versandrisiko?

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29.10.08, 23:39:07

Juergen Kraft

Hallo,

in verschiedenen Foren werden immer wieder verwegene Stammtischparolen zu dem Thema, wer trägt das Versandrisiko verbreitet.

Wir wollen dabei nur den häufigsten Fall betrachten, ein Gewerbetreibender verkauft an einen Endverbraucher.

Wer als gewerblicher Verkäufer Waren an einen privaten Käufer verkauft, trägt nach § 474 Absatz 2 BGB immer das Versandrisiko. Geht die Ware beim Transport verloren oder wird sie beschädigt, kann der Käufer die Rückzahlung des Kaufpreises verlangen.

Diese Verpflichtung kann der Gewerbetreibende, nach § 475 BGB, auch nicht durch abweichende Regelungen in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder andere Vereinbarungen mit dem Käufer umgehen. Auch wenn in maximaler Großschrift bei einem Angebot steht, Normalbrief auf Risiko des Käufers, bieten Sie sonst nicht oder was auch immer, der Verkäufer trägt trotzdem das Risiko.

Weil dass so ist, halte ich auch eine versicherungstechnische Umlage des Risikos für angemessen und nicht für Versandkostenwucher. Versender (Beispiel Post bei Wertbriefen ins Ausland) nehmen um 1%-2% vom Warenwert als Versicherungsprämie. Spezielle Versicherer nehmen von Briefmarkenhändlern Prämien um 1% vom Wert.

Kaum ein Verkäufer wagt sich, einen solchen Betrag umzulegen.

Fazit für Käufer:

Bietet ein gewerblicher Verkäufer "unversichert" an, nimm das. Hast du Angst? Zahle mit Paypal und nutze zur Not den Käuferschutz. Verkäufer die mit der Rechtslage vertraut sind, bieten meist nach Verkaufspreis gestaffelte Versandkosten an. Dabei wird bei ehrlichen Verkäufern, kein Wort über das Versandkostenrisiko verloren. Wird dazu etwas geschrieben, dann meist als Versuch, die Käufer über ihre Rechte zu täuschen. Ein Grund mehr, dann die billigste Versandart zu wählen

Fazit für Verkäufer:

Wer etwas anderes zum Versandrisiko schreibt als sinngemäß: Ich trage das Versandrisiko, riskiert kostspielige Abmahnungen. Besser man schreibt nichts dazu. Wichtig ist auch, bei Ebay oder anderen Onlineplattformen, nicht "unversichert" im Zusammenhang mit den Versandkosten zu aktivieren. Das kann zur Abmahnung reichen.

Hier noch die schönste, aber falsche Aussage zum Thema. Zitat von Sammlerbernd aus dem Philaforum:

NUR wenn nichts anderes vereinbart wurde, gilt die allgemeine gesetzliche Regelung, ansonsten die beiderseitig akzeptierte Regelung. Siehe auch Vertragsgesetz.

Das ist natürlich völliger Quatsch. Ein "Vertragsgesetz" gibt es auch nicht. Gesetze rund um Kaufverträge stehen im BGB (Bürgerliches Gesetzbuch).
 
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