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BLEISULFIDSCHÄDEN BEI KLASSISCHEN BRIEFMARKEN


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Dieses Gutachten erschien so eindeutig, dass begründete Hoffnung bestand, die betroffenen Albenhersteller würden entsprechende Konsequenzen ziehen, um weitere Schäden zu vermeiden.

Zwei Albenhersteller veranlassten daraufhin jedoch Gegengutachten mit dem Ziel, die zentralen Aussagen der PTS-Expertise in Zweifel zu ziehen. Im Gutachten des Otto-Graf-Instituts der Universität Stuttgart vom 8.10.2002 wird eine Migration (also ein Austreten) des Schwefels aus den PVC-Folien ebenso bestritten wie im Gutachten des Steinbeis-Transferzentrums, Reutlingen, vom 10.3.2003. Genau diese Migrationen stehen aber nicht nur nach den Aussagen der PTS, sondern auch durch Stellungnahmen der Bundesanstalt für Materialforschung, Berlin, und auch der Eidgenössischen Materialprüfungs- und Forschungsanstalt (EMPA) fest. In einem Schreiben der EMPA vom 10.2.2003 heißt es:

"Die Problematik der Migration ist keine Theorie, sondern Tatsache. Für Lebensmittelverpackungen oder Verpackungen von Medizinalprodukten gibt es deshalb auch Grenzwerte. (...) Wenn ähnliche Maßstäbe auch für Briefmarken-Kunststoffhüllen gelten würden, wäre die Gefahr deutlich herabgesetzt (...) Für die Zukunft ließen sich aber Vorsichtsmaßnahmen ergreifen, doch ein Restrisiko für Langzeitschäden wird immer bleiben."

In einer von einem Albenhersteller veranlassten Expertise der EMPA vom 19.6.1995, die einem geschädigten Sammler von diesem Albenhersteller (zu seiner Entlastung!) zur Verfugung gestellt wurde, heißt es:

"...Ebenfalls können Bleisalze, welche z.B. als Stabilisatoren eingesetzt werden, mit einigen Druckfarben reagieren. Derartige Wechselwirkungen können allenfalls zu einer sichtbaren Veränderung oder gar Zerstörung und damit zu einer Entwertung der Postwertzeichen führen."

Meine dringenden Appelle an die Albenhersteller und den APHV, im Sinne des Verbraucherschutzes die Öffentlichkeit über die Problematik zu informieren, um zukünftige Schäden weitgehend zu vermeiden, führten zu keinem Ergebnis. Auch der Sehwaneberger-Verlag vertrat in einem Schreiben vom 21.2.2003 die Auffassung, "... dass man die Sammler nochmals über die Problematik unterrichten sollte." Im Protokoll der Jahreshauptversammlung der Bayerischen Briefmarkenhändler (vgl. APHV-Nachrichten 4/2003) heißt es: Einen ausführlichen Platz nahm die Diskussion um die Folienproblematik ein. Hier wurde festgestellt: Die über Jahre gewonnene und immer wieder bestätigte Erfahrung zeigt, dass die Schäden an einigen klassischen Marken durch die Folien der Firmen (folgen Namen, A.d.V.) entstehen. Übereinstimmend gelangte man zu dem Ergebnis, die Verlage selbst sollten einen Warnhinweis bzw. Ausschlusshinweis für die betroffenen Marken den Produkten beifügen. *

Im übrigen wurde meine Überzeugung, dass die Unterbringung in PVC-Folien für die zahllosen Bleisulfidschäden verantwortlich sei, von praktisch allen philatelistischen Sachverständigen und Prüfern für klassische Marken, von Fachhändlern, Auktionatoren und von einer Vielzahl geschädigter Sammler, die die Schilderung ihrer Erlebnisse mit PVC-Folien teils durch eidesstattliche Versicherungen untermauert hatten, geteilt.

Ich entschloss mich daher, die bisher gewonnenen Erkenntnisse in einem meiner Auktionskataloge zu veröffentlichen. Kurz darauf erreichte mich eine einstweilige Verfügung von zwei namhaften süddeutschen Albenherstellern, die mir eine derartige Veröffentlichung untersagte.

Im anschließenden Verfahren vor dem Landgericht Stuttgart kam es am 8.4.2003 zu einem Vergleich, durch den es mir lediglich gestattet wurde, "… sich über die Schädlichkeit von Albenmaterialien der oben genannten Art in Form eines Verdachts zu äußern wobei er bei solchen Äußerungen entweder alle Hersteller einzubeziehen hat oder keinerlei Hersteller nennen darf." Die Kosten des Verfahrens gingen zu Lasten der antragstellenden Albenhersteller, während jede Partei ihre eigene Vergleichsgebühr zu tragen hatte.

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