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Hallo liebe Teilnehmer,

herzlich willkommen zum neuen Thema OPD Dresden AP 786 II

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25.06.17, 02:17:02

kontrollratjunkie

(Mitglied)

Ortsbrief an die Sparkasse der Stadt Dresden, Abteilung "Eisernes Sparen" vom 31.07.1945 mit der Aufbrauchsverwendung eines Wertes der Dauerserie Hitler, Nr. 786.

Die Abstempelung erfolgte am 31.07.1945 vom Postamt Dresden A 1 mit dem Kb. "ll" und damit außerhalb der Verwendungszeit dieser Provisorien in der OPD Dresden, die für die Zeit 23.05.1945 - 20.06.1945 festgelegt wurde. Daher wurde die nunmehr ungültige Marke nicht direkt entwertet, sondern der Stempel wurde neben die Marke gesetzt. Dazu wurde die fällige Nachgebühr von 8 Rpf und das Strafporto von 4 Rpf nacherhoben.
Hier war es offensichlich nicht mehr angebracht, auf die Erhebung der Nachgebühr zu verzichten, da die Gültigkeit der Aufbrauchsprovisorien schon 6 Wochen abgelaufen war, Nr. AP 786 II.

Gruß
KJ
Dateianhang (verkleinert):

 OPD Dresden AP 786 II Dresden A 1 Kb. ll 31.07.45 POF.jpg (265.9 KByte | 3 mal heruntergeladen | 797.69 KByte Traffic)

25.06.17, 02:18:02

kontrollratjunkie

(Mitglied)

Ortsbrief in Dresden gelaufen mit der Aufbrauchsverwendung eines Wertes zu 8 Rpf der Dauerserie Hitler, Nr. 786.
Die Abstempelung erfolgte am 05.06.1945 im Postamt Dresden Neustadt 23 und damit innerhalb der Verwendungszeit dieser Provisorien in der OPD Dresden, die für die Zeit 23.05.1945 - 20.06.1945 festgelegt wurde.
Es handelt sich um einen relativ frühen Beleg, immerhin gerade knapp zwei Wochen nach Zulassung dieser Provisorien gelaufen.
Dateianhang (verkleinert):

 OPD Dresden AP 786 II Dresden N 23 Kb. c 05.06.45 POF.jpg (342.21 KByte | 6 mal heruntergeladen | 2.01 MByte Traffic)

24.03.19, 20:24:36

kontrollratjunkie

(Mitglied)

Ortsbrief in Dresden gelaufen mit der Aufbrauchsverwendung eines Wertes zu 8 Rpf der Dauerserie Hitler, Nr. 786.
Die Abstempelung erfolgte am 10.06.1945 im Postamt Dresden N 25 und damit innerhalb der Verwendungszeit dieser Provisorien in der OPD Dresden, die für die Zeit 23.05.1945 - 20.06.1945 festgelegt wurde.
Es handelt sich um einen Dienstbeleg Der Stadt Dresden an die OPD im Postamt Dresden A 16 in der Gerokstraße.
Dateianhang (verkleinert):

 OPD Dresden AP 786 II Dresden N 25 Kb. g 10.06.45 POF.jpg (284.57 KByte | 5 mal heruntergeladen | 1.39 MByte Traffic)

08.12.19, 23:11:27

childon

(Mitglied)

geändert von: childon - 25.12.19, 18:20:59

gelöscht
08.12.19, 23:33:36

kontrollratjunkie

(Mitglied)

Ortsbrief in Dresden gelaufen mit der Aufbrauchsverwendung eines Wertes zu 8 Rpf der Dauerserie Hitler, Nr. 786.
Die Abstempelung erfolgte am 08.06.1945 im Postamt Dresden A 46 und damit innerhalb der Verwendungszeit dieser Provisorien in der OPD Dresden, die für die Zeit 23.05.1945 - 20.06.1945 festgelegt wurde.
Der Brief konnte in Dresden-Blasewitz nicht zugestellt werden und wurde in die Altstadt zurück adressiert.
Dateianhang (verkleinert):

 OPD Dresden AP 786 II Dresden A 46 ohne Kb. 08.06.45 POF.jpg (324.15 KByte | 4 mal heruntergeladen | 1.27 MByte Traffic)

12.01.20, 00:38:56

kontrollratjunkie

(Mitglied)

Ortsbrief aus Dresden vom 05.07.1945 mit der Aufbrauchsverwendung eines Wertes der Dauerserie Hitler, Nr. 786.

Die Abstempelung erfolgte am 05.07.1945 vom Postamt Dresden N 25 mit dem Kb. "g" und damit außerhalb der Verwendungszeit dieser Provisorien in der OPD Dresden, die für die Zeit 23.05.1945 - 20.06.1945 festgelegt wurde. Daher wurde die fällige Nachgebühr von 8 Rpf nacherhoben. Allerdings wurde auf die Erhebung der zusätzlichen hälftigen Strafgebühr verzichtet, Nr. AP 786 II.
Dateianhang (verkleinert):

 OPD Dresden AP 786 II Dresden N 25 Kb. g 05.07.45.jpg (965.44 KByte | 3 mal heruntergeladen | 2.83 MByte Traffic)

02.11.20, 01:13:06

kontrollratjunkie

(Mitglied)

Ortsbrief aus Dresden vom 29.06.1945 mit der Aufbrauchsverwendung eines Wertes der Dauerserie Hitler, Nr. 786.

Die Abstempelung erfolgte am 29.06.1945 vom Postamt Dresden N 30 mit dem Kb. "g" und damit außerhalb der Verwendungszeit dieser Provisorien in der OPD Dresden, die für die Zeit 23.05.1945 - 20.06.1945 festgelegt wurde. Daher wurde auch hier die fällige Nachgebühr von 8 Rpf nacherhoben. Allerdings wurde auf die Erhebung der zusätzlichen hälftigen Strafgebühr verzichtet, vielleicht deshalb, weil die Provisorienzeit erst 9 Tage abgelaufen war, Nr. AP 786 II.
Dateianhang (verkleinert):

 OPD Dresden AP 786 II Dresden N 30 Kb. g 29.06.45.jpg (839.97 KByte | 1 mal heruntergeladen | 839.97 KByte Traffic)

26.09.21, 13:44:39
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