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Hallo liebe Teilnehmer,

herzlich willkommen zum neuen Thema Helgoland Nr.6, wie soll man mit Fehlprüfungen umgehen?

Versucht beim Schreiben immer sachlich zu bleiben. Drückt euch klar aus, damit jeder Leser versteht, ob ihr Fachwissen teilt oder eure Meinung zu einem Thema sagt.

Verzichtet auf Kommentare über andere Teilnehmer. Kommentiert gerne die Aussagen anderer. Wir wollen über Philatelie diskutieren und nicht über Philatelisten freuen

Wir wünschen viel Freude am Hobby Philatelie!
22.03.18, 14:48:29

siegfried spiegel

(Mitglied)

Helgoland ist ein schwieriges Gebiet für Prüfer, besonders gilt das für die verschiedenen Auflagen der Mi.Nr.6.
Hier tauchen immer wieder Fehlprüfungen auf, die es in solchem Umfang bei anderen Marken wohl kaum gibt.
Hier ein Beispiel: eine 1/2 Schilling gezähnt, rückseitig tiefst signiert Lemberger BPP als "e". Die Marke ist aber eindeutig der Auflage "d" zuzuordnen. Die Auflage "d" ist im Katalog weit höher bewertet als die Auflage "e".
Was sollte man in so einem Fall tun?
Die Marke zum Prüfer schicken und umsignieren lassen?
Vom Prüfer einen Befund ausstellen lassen?
Dateianhang (verkleinert):

 6d mit Fehlprüfung e.jpg (870.21 KByte | 13 mal heruntergeladen | 11.05 MByte Traffic)

22.03.18, 14:49:29

Chinaghost

(Mitglied)

Hallo Siegfried,

ich persönlich würde sie zum Prüfen schicken und mir ein Befund ausstellen lassen. Keinesfalls würde ich auf der Rückseite noch ein Prüfsignum mit neuem Buchstaben abringen lassen, finde ich persönlich auch nicht so gut. Abgesehen davon, wenn du sie vielleicht mal veräußern willst, dann ist das eine klare Sache mit dem Befund und es gibt daran nichts zu deuteln.

Gruß
Chinaghost - D.Schramm

Wer von Nichts eine Ahnung hat, kann überall mitreden.
22.03.18, 15:31:17

stampsteddy

(Gast)

geändert von: stampsteddy - 22.03.18, 17:40:29

Hallo Siegfried,

persönlich denke und hoffe ich, dass auch die Katalogwerte im Michel noch angepasst werden, die 6 d ist in ungebraucht zwischenzeitlich recht häufig und von der 6 f habe ich in ungebraucht immer noch kein Stück am Markt entdecken können bzw. in meinem Archiv immer noch keines gespeichert ist.

Recht häufig bedeutet aber nicht unbedingt, dass der Katalogwert der 6 d weit nach unten bzw. vielleicht auch gar nicht nach unten korrigiert werden muß. Korrigiert sollte aber der Katalogwert für die 6 f in ungebrauchter Erhaltung werden und zwar deutlich nach oben.

Ferner ist nach m.M. auch die 6 c und eher noch die 6 e in ungebraucht zu gering bewertet, vor allem dann, wenn die Marke frisch erhalten ist und eine gut erhaltene Originalgummierung aufzeigt.

Wirklich häufig in ungebraucht, mit gut erhaltener Originalgummierung, ist eigentlich nur die 6 h.

Sollte der Michel Katalogwerte deutlich verändern, dann sollte auch dazu geschrieben werden, dass diese Katalogwerte nur für ab einem bestimmten Zeitpunkt geprüfte Marken gelten. Vielleicht sogar grundsätzlich vor Altprüfungen in Bezug der Auflagenprüfung warnen.

Selbst stelle ich für MiNr. 6 nur Fotoexpertisen aus und beim BPP wird heute ab einem Katalogwert Euro 500.- auch nicht mehr signiert.

In jedem Fall gibt es noch reichlich viele MiNr. 6 am Markt, bei denen noch per Expertise die richtige Auflage dargestellt werden muß, wie mir diese Tage erst wieder mehrfach am Markt aufgefallen ist.

Spätestens dann, wenn Du diese Marke verkaufen möchtest, empfehle ich Dir einen Befund ausstellen zu lassen.

Beste Grüße
Markus

22.03.18, 17:37:40

siegfried spiegel

(Mitglied)

Nächstes Beispiel: wieder eine 6d mit falscher Kennzeichnung "e" von Lemberger.
Dateianhang (verkleinert):

 6d Befund Pichl.jpg (870.51 KByte | 115 mal heruntergeladen | 97.76 MByte Traffic)

22.03.18, 17:38:49

Italia

(Mitglied)

Hallo Siegfried Spiegel,
also so ein Attest kannst Du ja auch selbst ausstellen, "Sachverständiger Philatelist" bist du ja auch. Ein wirklicher Kenner erkennt ja auch die Farbe richtig, einer, der auf Nummer sicher gehen will, will ein BPP-Attest und zwar ein aktuelles. Das ist übrigens alles nicht ironisch oder zynisch gemeint, auch die Gutachten von Stampsteddy haben genau den Wert, den man seiner Kompetenz zuweist.
Grüße von Italia
23.03.18, 15:58:23

stampsteddy

(Gast)

Zitat von Italia:
...einer, der auf Nummer sicher gehen will, will ein BPP-Attest und zwar ein aktuelles. ...

Hallo Italia,

wenn Du uns dann noch die Güte erweisen würdest, uns zu verraten, was denn an den Expertisen der Herren Estelmann und Heitmann sicherer sein soll, als an den meinigen?

Wenn ich es richtig am Markt beobachtet habe, dann klappt es seit meiner Ausarbeitung zu MiNr. 6 im August 2017 jetzt auch bei den beiden Herren, die richtige Auflage zu bestimmen.

Bei MiNr. 7 a und 7 b ist es jetzt wohl nun auch endlich seit November 2017 erreicht, dass Herr Heitmann in Zukunft die richtige Auflage bestimmen wird.

Beste Grüße
Markus

23.03.18, 17:25:56

stampsteddy

(Gast)

Hallo,

meine Ausarbeitungen zu MiNr. 6 dienten hauptsächlich dazu, dass in Zukunft im Prüfwesen Klarheit über die Auflagenbestimmung besteht. Selbst stehe ich nur einem kleinen Kreis von Auftraggebern als Prüfer zur Verfügung. Für die von mir ausgestellten Expertisen hafte ich, so wie es auf den Expertisen aufgedruckt ist.

Auch von mir gibt es eine Fehlbestimmung zu einer MiNr. 6 und zwar aus dem Jahre 2016 (also aus der Zeit, vor meiner Ausarbeitung im August 2017). Es handelt sich dabei um Befund Nr. 017 vom 15.04.2016 (es ist eine 6 f und nicht eine 6 e, wie von mir unzutreffend befundet und von Cornelia Brettl unzutreffend signiert).

Hoffe, hiermit klar gestellt zu haben, dass sich gerne jeder an Herrn Estelmann und Herrn Heitmann wenden kann und auch gerne soll, außerdem ist es dort für die Allgemeinheit preisgünstiger. freuen

Beste Grüße
Markus

23.03.18, 18:13:29

MACKAS

(Mitglied)

geändert von: MACKAS - 23.03.18, 21:02:30

Das war jetzt nicht ernst gemeint, oder ? verwirrt

Es ist doch wohl offensichtlich, warum jemand beim BPP prüfen lässt und nicht bei einem Privatprüfer.
Muss man die Argumente wirklich alle aufzählen?

Du schreibst ja so , als ob nur Auserwählte in den Genuss Deiner Prüfung kommen dürfen und der Rest des philatelistischen Fußvolkes sich eben mit zweitklassigen BPP-Prüfern begnügen muss.

Oder war das Ironie und ich hab es nicht kapiert?
23.03.18, 21:02:11

Chinaghost

(Mitglied)

Hallo,

ich persönlich habe an diesem vorgestellten Befund eigentlich auch nichts auszusetzen, denn es beschreibt alle "Gegebenheiten" - Gummierung; Zähnung; Mängel etc. - die die Marke nun mal aufweist. Der Befund ist in seiner Ausführung und Text absolut sachlich gehalten. Man muss hierbei aus meiner Sicht auch mal bedenken, dass sich nicht jeder dazu "berufen" fühlt nun Prüfer beim BPP, aus den unterschiedlichsten Gründen, zu werden! Deshalb können diese Personen doch einen hohen Sachverstand und Wissen usw. aufweisen! Es gab/gibt schon immer Menschen die keinerlei Prüfungen mit Befunden oder Attesten durchführen und trotzdem in der Philatelie hoch angesehen sind, nur mal als Beispiel für die Kolonialphilatelie: Friedemann; Wittmann; Woitas und viele andere mehr. Bleibt schlussendlich jedem selbst überlassen wie er es mit seinen Stücken handhabt! zwinkern

Aber ich glaube wir schweifen jetzt schon wieder sehr weit ab von Thema und diese "Geschichte" kann vielleicht in einem gesonderten Thread wesentlich besser diskutiert werden.

Gruß
Chinaghost - D.Schramm

Wer von Nichts eine Ahnung hat, kann überall mitreden.
23.03.18, 21:08:18
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