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Hallo liebe Teilnehmer,

herzlich willkommen in diesem neuen Thema.

Versucht beim Schreiben immer sachlich zu bleiben. Drückt euch klar aus, damit jeder Leser versteht, ob ihr Fachwissen teilt oder eure Meinung zu einem Thema sagt.

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11.09.09, 10:48:01

eagle

(Mitglied)

Hallo,

das hier gezeigte Angebot wurde im Februar 2009 von disco_maxim (Zurzeit bei ebay nicht angemeldet) als „echt“ angeboten.
Dieser Fall wurde in einem anderen Thread schon mal besprochen. --> klick

Der jetzige Verkäufer hat dieses Teil von Herrn Brugger prüfen lassen. Wie nicht anders zu erwarten wurde der Stempel und das Signum „SOMMER BPP“ als Fälschung gekennzeichnet.
Wie es aussieht, gibt es schon Interessenten für dieses Machwerk.
Das Angebot ist, bis auf den Hinweis „echt“, welcher sich durch die Abbildung irgendwie widerspricht, in meinen Augen nicht verwerflich. Im Angebotstitel steht auch eindeutig "Gefälscht".
Es gibt auch schon Bieter für dieses Papier.
Jetzt meine Befürchtung:
Die Marke kann doch vom „Briefstück“ gelöst werden und als ungeprüftes Stück und möglicherweise als „echt“ wieder in den Handel geraten. Warum werden solche Machwerke vom Prüfer nicht unwiederbringlich direkt auf der Markenrückseite mit dem Hinweis „falsch“ gekennzeichnet? Dazu muss der jeweilige Prüfer natürlich die Marke von dem Briefstück oder Brief lösen. Auf jeden Fall wäre dann ein weiterer Missbrauch verhindert.

Oder bin ich falsch informiert und es wird schon so gehandhabt?

Kleine Anmerkung:
Ganz sicher vor Fälschungen ist man natürlich auch bei einer solchen Kennzeichnung nicht, wenn die direkt als „falsch“ gekennzeichnete Marke wieder auf ein Briefstück oder Brief montiert wird.

Grüße von eagle (D.)
Dateianhang:

 836 Briefstück.jpg (160.12 KByte | 9 mal heruntergeladen | 1.41 MByte Traffic)

Dateianhang:

 836 Briefstück Rückseite - jetzt geprüft und falsch.jpg (111.08 KByte | 4 mal heruntergeladen | 444.32 KByte Traffic)

11.09.09, 10:49:01

admin_j

(Mitglied)

Hallo eagle,

tatsächlich ist es so, dass die als falsch signierten Marken auf kleine Briefstücke geklebt werden und die Stempel werden nachgemalt. Weil das so ist, würde nur eine bildseitige Kennzeichnung auf der Marke helfen. Dazu kann sich der BPP nicht durchringen. Bei Aufdruck oder Stempel falsch, wäre es allerdings geboten. Es gab solche Kennzeichnungen schon und man kann damit gut leben. Die Fälschungen sind ohnehin wertlos.

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11.09.09, 12:26:56

whabner

(Mitglied)

Hallo
Ich habe einen Brief aus der Infla-Zeit, der auch als "falsch gestempelt" gekennzeichnet wurde. Der entsprechende Stempel wurde vom Prüfer rückseitig und auf der Vorderseite, auf die Marke übergehend, angebracht.
Bin gerade auf der Arbeit, könnte bei Bedarf aber heute Abend mal ein Foto nachschieben.

Gruß Walter
11.09.09, 13:14:37

eagle

(Mitglied)

Zitat von Juergen Kraft:
Es gab solche Kennzeichnungen schon und man kann damit gut leben.

...eine kleine Kennzeichnung am Markenrand würde doch keinen stören.

@ whabner
Ich würde gerne diese Kennzeichnung sehen. Bin gespannt.

Grüße von eagle (D.)
11.09.09, 13:28:12

Dimokautz

(Mitglied)

Hi,
bitte schön, ein Beispiel der Kennzeichnung von Falschstempel.

Gruss aus Falkenstein.
Dateianhang:

 Falschstempel Flensburg Infla.jpg (23.85 KByte | 12 mal heruntergeladen | 286.25 KByte Traffic)

11.09.09, 14:04:55

SUMSE

(Mitglied)

Warum denn nur am Markenrand ????
Falsch ist Falsch....also Schrott.
Darum doch gleich so, wie auf dieser Marke.
https://www.stampsx.com/forum/attachment.php?id=2897&
Dateianhang (verkleinert):

 Falsch 1.JPG (105.33 KByte | 18 mal heruntergeladen | 1.85 MByte Traffic)

11.09.09, 14:07:39

eagle

(Mitglied)

Hallo SUMSE,

Ich Grunde muss ich Dir zustimmen. Falsch ist Schrott und gehört entsprechend gekennzeichnet und zwar auf der Vorderseite.
So wie die „falsch“ gekennzeichnete Marke von @Dimokautz habe ich mir das vorgestellt.
So etwas sollte von allen BPP Prüfern einheitlich durchgeführt werden.
Ich persönlich habe auch nichts gegen eine Kennzeichnung wie es Dein Beispiel zeigt.

Grüße von eagle (D.)
11.09.09, 14:19:38

Dimokautz

(Mitglied)

Hi,
diese Art der von mir gezeigten Abstemplung wurde von der Infla-Berlin durchgeführt, und meiner Meinung nach reicht dies vollkommen.Schließlich reden wir hier über Marken die nicht Eigentum des Prüfers sind und nicht total verschandelt werden.

Gruss aus Falkenstein.
11.09.09, 14:34:18

admin_j

(Mitglied)

Hallo,

man könnte einfach etwas differenzieren. Eine Speratifälschung ist sicher rückseitig ausreichend gekennzeichnet. Ein Computerausdruck wäre mit dem fetten KOPIE bildseitig gut behandelt. Stempel und Aufdruckfälschungen wären mit einem bildseitigen Stempel, wie aus dem Inflabeispiel ausreichend gekennzeichnet.

Winterfälschungen und ähnliche Machwerke, die kein Problem für fortgeschrittene Sammler darstellen, könnten am unteren Rand mit FAUX gekennzeichnet werden.

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11.09.09, 14:54:08
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