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admin_j

(Mitglied)

Hallo,

seit dem 25.5.2018 ist die neue europäische Datenschutzgrundverordnung in Kraft gesetzt. Was daraus folgt, wird an vielen wichtigen Stellen später noch von Gerichtsurteilen "justiert" werden. Die Betroffenen, müssen allerdings hellseherische Fähigkeiten haben und bereits vorher alles wissen.

Vorneweg, vieles was da neu geregelt wurde, bedurfte dringend einer Regelung. An dem Gesetz wurde gefühlt mehrere Jahrzehnte gefeilt, sicher aber über 10 Jahre lang. In der ARD-Mediathek dürfte noch ein langer Beitrag über die Entstehung des Gesetzes zu finden sein.

Das Grundproblem: das EU-Parlament, also die EU, hat nicht zu viele Rechte, sondern viel zu wenige. So kann nicht das EU-Parlament ein Gesetz beschließen, dass dann in der EU Gültigkeit hat. Man kann wohl nur etwas vorschlagen, was dann der Kommission, dem Ministerrat und den Parlamenten der Mitgliedsländer gefallen muss. Dabei kann nach meiner Meinung nichts sinnvolles herauskommen.

Ich bin für Datenschutz und werde jeweils die aktuellsten Entwicklungen und Notwendigkeiten berücksichtigen und auf meinen Internetseiten einbauen.

Wer etwas findet, was nicht konform scheint, sollte mir freundlicherweise ein E-Mail senden. Allgemeine Fragen können gerne hier gestellt werden.

Anmelden kann man sich im Moment nur für das Forum. Der Rest muss noch angepasst werden. Möglicherweise muss ich auch einige Funktionen vorübergehend abschalten. Ich hoffe, alle Funktionen wie bisher, auch weiter erhalten zu können.

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27.05.18, 16:29:39

Schild-Sammler

(Mitglied)

Als Nicht-Jurist aber als teilweise Verantwortlicher in einem Unternehmen bleibt mir nur der Hinweis darauf, dass diese Verordnung bereits seit 2 Jahren in Kraft ist und nicht erst seit dem 25.5.2018.

Bis letzte Woche galt aber eine Schonfrist, in der Verstöße nicht geahndet wurden. Jeder, der sich in den letzten 2 Jahren nicht damit beschäftigt hat, obwohl es ihn betreffen könnte, ist nach meiner Auffassung selbst Schuld, wenn er jetzt "ganz plötzlich" Handlungsbedarf sieht.

schönen Gruß
27.05.18, 18:46:15

admin_j

(Mitglied)

Hallo Schild-Sammler,

ich hatte noch im September 2017 von der selben Seite der selben Anwalts-Kanzlei die mit dem Datenschutz-Generator damals erzeugten Texte auf allen Seiten eingefügt. Das waren im Detail andere Bedingungen.

Selbst am 24.5.2018, so um 12 Stunden vor dem Stichtag, wurden die Texte noch einmal angepasst. Auch zum jetzigen Zeitpunkt herrscht über wichtige Punkte keine Klarheit.

Das sehe ich nicht als "zwei Jahre Zeit zur Vorbereitung". Reicht zum Beispiel zum Akzeptieren von Cookies ein "ja" auf der Internetseite, auf der bereits Cookies verwendet werden? Es gibt auch die Meinung, Nutzer müssten vorher zustimmen. Was dann? Internet abschalten?

Es gibt auch Ausnahmen vom "Kopplungsverbot". Stichwort, wenn es für die Firma überlebensnotwendig ist, oder so ähnlich. Was genau, weiß niemand.

Was man weiß, die Nutzer müssen jetzt dringend erfahren, dass zum Ansehen von Internetseiten im Browser nicht ein langes Fernrohr verwendet wird, sondern eine Anfrage an einen Server adressiert wird, der eine Antwort an die Adresse des Aufrufenden Nutzers sendet. Dabei werden offenbar schützenswerte "persönliche Daten" vom Server "verarbeitet". Zum Beispiel die IP-Adresse des Nutzer, ohne die er gar nichts empfangen kann oder Informationen, ob PC oder Mobilgerät, welcher Browser usw. Alles Daten, die Voraussetzung dafür sind, dass der aufrufende Nutzer etwas in vernünftiger Form zu sehen bekommt.

Beispiel dafür: lösche die Cookies im jeweiligen Browser und rufe stampsX über Firefox und dann über Google auf. Die Cookiewarnung steht an zwei verschiedenen Stellen, trotz identischem Quellcode. Aus CSS, den Design-Definitionen, macht jeder Browser etwas anderes.

Fazit: der "Datenschutz" in Hinblick darauf, wie man überhaupt irgend etwas im Browser zu sehen bekommt, ist sehr höflich ausgedrückt, ein Schildbürgerstreich völlig ahnungsloser Politiker.

Wo ist denn das eigentliche Problem? Die Internetgiganten wühlen in Big-Data zahlen keine Steuern und machen aus Nutzern gläserne Opfer. Dagegen hätte man seit 20 Jahren etwas machen können. Wenn heute ein Fischzüchter sein Aquarium im Internet zeigt und nichts vom "Datenschutz" gehört hat, steht er doch gefühlt mit einem Bein im Zuchthaus.

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27.05.18, 20:00:07

dieterm

(Mitglied)

geändert von: dieterm - 27.05.18, 20:37:25

...als Jurist sage ich, daß es zutrifft, daß die EU-DSGV seit 2 Jahren in Kraft ist. Wie Jürgen richtig scheibt, ist das Ding vorne und hinten nicht ausgegoren. Beispiel:

https://shopbetreiber-blog.de/2018/05/02/dsgvo-aenderung/

Aber: Die in Deutschland zuständigen Datenschutzbeauftragten der Länder haben nichts getan, um die Betroffenen Vereine, Handwerker, Forenbetreiber, kleine und mittlere Onlinehändler usw. zu unterrichten.

Selbst dieses 5 cm starke Handbuch

http://www.beck-shop.de/wybitul-eu-datenschutz-grundverordnung/productview.aspx?product=17773544

läßt viele Fragen offen, denn zahlreiche Bestimmungen der EU-DSGVO sind typisch gummiartig formuliert. Zu vielen Artikeln der DSGVO steht in dem Handbuch schlicht "kein Kommentar".

Beruhigend: Anspruchsberechtigt sind nicht Mitbewerber und "normale" Abmahnvereine (vgl. Köhler/Bornkamm/Feddersen, UWG, 36. Auflage 2018 zu § 3a Rnn 1.74b und c). Bornkamm war bis vor 2 1/2 Jahren vorsitzender Richter des Wettbewerbssenats des BGH und Feddersen ist Richter im Wettbewerbssenat des BGH.

Selbst der "Papst" für diese Thematik in Deutschland, Prof. Dr. Thomas Hoeren von der Uni Münster hat eine 15seitige Datenschutzerklärung entwickelt, wobei allein die Anleitung zur individuellen Anpassung weitere etwa 15 Seiten umfaßt.

Die in Deutschland zuständigen Datenschutzbeauftragten der Länder und einige im Unterlassungsklagegesetz namentlich benannte Verbände werden darüber hinaus besseres zu tun haben, als kleine Vereine, Forenbetreiber, Handwerker oder kleine und mittelere Onlinehändler zu verfolgen.

Diskutiert man derzeit mit 3 Juristen zu diesem Thema, hat man 5 Meinungen.

Grüße

Dieter


"Das papierlose Büro wird ebenso wenig kommen wie das papierlose Klo."
Suche ständig Notopfer- und Wohnungsbaumarken und interessante Belege hierzu
27.05.18, 20:24:34

stampsteddy

(Mitglied)

geändert von: stampsteddy - 28.05.18, 00:15:02

Hallo,

das Ganze ist einfach nur purer Quatsch und für nichts Nutze.

Wichtigtuer haben nichtiges beschlossen, darunter zu leiden haben nur die "Kleinen".

In stampsteddy-Sprache heißt es: die Datenschlumpfverordnung.

Zitat von dieterm:
Aber: Die in Deutschland zuständigen Datenschutzbeauftragten der Länder haben nichts getan, um die Betroffenen Vereine, Handwerker, Forenbetreiber, kleine und mittlere Onlinehändler usw. zu unterrichten.

Das ist ganz einfach zu erklären, denn diese Datenschlumpfbeauftragten haben selbst keine Ahnung und wissen gar nicht, welche Empfehlung sie den mit der Verordnung abgestraften Webseitenbetreibern geben sollen. Notfalls werden sie bei der Umsetzung der Verordnung die "Großen" laufen lassen und sich auf die "Kleinen" stürzen, um ihre Daseinsberechtigung unter Beweis zu stellen.

Ich erinnere nur an das Hickhack, um das Rückgabe- und Widerrufsrecht, von dem nur noch das Widerrufsrecht übrig geblieben ist, den fehlerhaften Musterbelehrungen des Justizministeriums usw. usf.

Man sollte diesem Irrsinn die Stirn bieten, bevor von einem Webseitenbetreiber noch verlangt wird, dass ein Internetnutzer erst ein 30seitige-Erklärung in dreifacher Ausführung unterschreiben und mindestens zwei Rechtsanwälte benennen muß, die dieses gegengelesen und für richtig befunden haben, bevor er die Webseite betreten darf.

Ich habe die EU und deren Verordnungen leid, bis zum geht nicht mehr.

Beste Grüße
Markus

28.05.18, 00:11:20

Roman Scheibert

(BPP-Mitglied)

Ich erlaube mir hier einen passenden Link zu zeigen, der nochmals auf den Wahnsinn eingeht:

https://ditze.net/datenschutzerklaerung/

Natürlich werden wieder nur die Kleinen abgemahnt und geschröpft werden.
28.05.18, 12:29:40

wupperdmd

(Mitglied)

Hallo,

bei jedem Aufruf vom Emailprogramm bekam ich wieder 20 mails von irgendwann mal besuchten Websites oder Internetkäufen, die mir diese Infos zur DSGVO zusandten ( natürlich unverlangt ).

Von denjenigen, die richtig viel Daten von mir haben ( Post und Finanzamt) habe ich allerdings dahingehend noch nichts bekommen

Gruß

Dietmar
29.05.18, 18:39:31
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