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Hallo liebe Teilnehmer,

herzlich willkommen zum neuen Thema Der Amtsrichter greift ein

Versucht beim Schreiben immer sachlich zu bleiben. Drückt euch klar aus, damit jeder Leser versteht, ob ihr Fachwissen teilt oder eure Meinung zu einem Thema sagt.

Verzichtet auf Kommentare über andere Teilnehmer. Kommentiert gerne die Aussagen anderer. Wir wollen über Philatelie diskutieren und nicht über Philatelisten freuen

Wir wünschen viel Freude am Hobby Philatelie!
10.04.20, 18:00:49

zenne

(Mitglied)

geändert von: zenne - 10.04.20, 18:02:20

Hallo,

ein besonderer Retourbrief ist es schon.

Schließlich hat sogar ein Amtsrichter beim Versuch der postalischen Zustellung eingegriffen (allerdings erfolglos).

handschriftlicher Vermerk:

"Adressat ist mit Hilfe des
Amtsrichters nicht zu
ermitteln
Unterschrift"


War so etwas damals postalisch geregelt?

Beste Grüße
Schöne Ostern - und bleibt alle schön gesund.
zenne
Dateianhang (verkleinert):

 amtsrichter.jpg (360.61 KByte | 110 mal heruntergeladen | 38.74 MByte Traffic)

10.04.20, 18:01:49

Alexander Zill

(BPP-Mitglied)

Moin,

ich glaube, es heißt "mit Hilfe des Ortsregisters nicht zu ermitteln".
Üblicherweise wurden Adressaten geprüft und wenn diese nicht aufgefunden oder nicht ermittelt werden konnten, ging der Brief retour.
Schwierig wurde es, wenn der Absender nicht auf dem Umschlag stand: Dann konnte der Brief amtlich geöffnet werden, um mit Hilfe des Inhaltes den Absender zu ermitteln. Danach wurde der Brief mit einer Oblate verschlossen und üblicherweise mit Tinte vermerkt "zur Ermittlung des Absenders amtlich geöffnet".

Grüße

Alexander
10.04.20, 18:41:48

lehrling

(Mitglied)

Hallo,
m.E. steht dort "Ortsrichters"....Ortsgerichte gibt es heute noch,
Gruß lehrling
10.04.20, 18:54:03

Alexander Zill

(BPP-Mitglied)

...danke für die Korrektur - Ortsrichter. Freudscher Fehler
10.04.20, 18:59:31

zenne

(Mitglied)

geändert von: zenne - 11.04.20, 14:26:22

Hallo,

ok - Ortsrichter ist wohl die richtige Deutung!

Der Absender des Briefes war bekannt (Aufkleber aus Neusalza auf der Rückseite)

Aber warum "mischt sich ein Ortsrichter in postalische Angelegenheiten ein"?

Beste Grüße

zenne

11.04.20, 14:25:40

guy69

(Mitglied)

geändert von: guy69 - 11.04.20, 17:03:20

Auch der Adressat war kein Unbekannter und die beiden Orte lagen noch nicht mal 8 Kilometer auseinander. Und wenn der Rechtsanwalt schreibt such man schon mal genauer nach dem Adressaten.

Viele Grüße ++ Harald ++
11.04.20, 16:38:28

Markenhamster

(Mitglied)

Zu den Hintergründen:

Wir befinden uns in der Zeit vor Inkrafttreten der Reichsjustizgesetze (1879), mit der die heute noch bestehende Gerichtsstruktur der Zivil- und Strafgerichte eingerichtet worden ist. Im Königreich Sachsen hatte (erst) das Gesetz, die Organisation der Behörden für die innere Verwaltung betreffend, vom 21. April 1873 (Inkrafttreten erst 1874) die Trennung von Verwaltung und Justiz auf lokaler Ebene bewirkt. Das örtliche Gerichtsamt war also untere staatliche Verwaltungsbehörde - bei der beispielsweise auch ein Einwohnerregister geführt werden konnte, das Kaff ist eines der größten Dörfer Sachsens...

Warum der RA hier eine Person anschreibt, die dort nicht bekannt ist? Vielleicht hat ihm der Mandant eine falsche Adresse genannt...

Jedenfalls ein schöner Beleg für die Einschaltung eines sächsischen Gerichts als Verwaltungsbehörde in die Postzustellung!

Hamsterliche Ostergrüße!
14.04.20, 11:40:20

zenne

(Mitglied)

Hallo Markenhamster,

vielen Dank für die sehr interessanten Informationen.

Beste Grüße

zenne
14.04.20, 14:55:57
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