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Lars Boettger

(BPP-Mitglied)

@drmoeller_neuss:

Da der Verkäufer zum damaligen Zeitpunkt in Malaysia sass und die Kosten für eine Klage zu hoch erschienen (das kann schnell ein fünfstelliger Euro-Betrag werden), war mein damaliger Eindruck, dass es sich nicht lohnt. Im Zweifelsfall hätte der Verkäufer behauptet, dass der Brief einen "Unfall" hatte und er ihn nicht mehr liefern kann. Dann hast Du zwar recht, aber nichts in der Hand und Anwalts- und Gerichtskosten.

In dem Artikel ging es darum, den Brief vorzustellen, so dass ihn keiner mehr gutgläubig kaufen kann.

Beste Grüße!

Lars
15.09.20, 20:15:34

drmoeller_neuss

(Mitglied)

Zitat von Lars Boettger:
@drmoeller_neuss:

Da der Verkäufer zum damaligen Zeitpunkt in Malaysia sass und die Kosten für eine Klage zu hoch erschienen (das kann schnell ein fünfstelliger Euro-Betrag werden), war mein damaliger Eindruck, dass es sich nicht lohnt. Im Zweifelsfall hätte der Verkäufer behauptet, dass der Brief einen "Unfall" hatte und er ihn nicht mehr liefern kann. Dann hast Du zwar recht, aber nichts in der Hand und Anwalts- und Gerichtskosten.

In dem Artikel ging es darum, den Brief vorzustellen, so dass ihn keiner mehr gutgläubig kaufen kann.

Beste Grüße!

Lars


Warum steht das nicht so in dem Artikel drin? Der Leser der "Philatelie" erfährt in keinem Satz, dass der Verkäufer in Malaysia sitzt. Im Übrigen hat der Verkäufer wegen "Irrtums" angefochten und kann sich dann nicht mehr auf "zufälligen Untergang" berufen. Und selbst das müsste der Verkäufer hieb- und stichfest darlegen. In dieser Wertklasse müsste der Verkäufer einen Versandnachweis haben.

Nach meiner Information beruht das Vertragsrecht in Malaysia im wesentlichen auf (altem) britischem Recht. Englisch ist als Verkehrssprache weit verbreitet. Insofern würde ich den Rechtsweg nicht von vorneherein als aussichtslos betrachten.

Ich habe Malaysia als zivilisiertes Land mit einer blühenden Wirtschaft, insbesondere Klein- und Mittelstand, kennengelernt. Ich möchte aber auch nicht verschweigen, dass es durchaus Defizite gibt. Homosexualität ist noch immer offiziell strafbar, und die Todesstrafe noch nicht abgeschafft.

Hat sich denn der BDPh an die Philatelic Society of Malaysia gewandt? Dort hätte man vielleicht vermitteln können.
15.09.20, 21:16:17
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