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stampsteddy

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Zitat von drmoeller_neuss:
Zitat von drmoeller_neuss:
Zitat von stampsteddy:
Hallo,

das Problem ist, dass es sich in Kombination der Ausführungen in besagter Abhandlung und den hier von Peter Feuser gemachten Äußerungen, sich offenbar nicht mehr um seine unmaßgebliche Meinung sondern um seine volle Überzeugung handelt.

Das Ganze ist nach meiner unmaßgeblichen Meinung wohl nur über das Wettbewerbsrecht regelbar.

Beste Grüße
Markus


Ich hoffe doch, dass palaiss Meinung seiner vollen Überzeugung entspricht, ansonsten wäre er ein Opportunist.

(manche Briefmarkenhändler sind das, wenn der Rubel rollt, werden die ehernen Grundsätze der Fälschungsbekämpfung über Bord geworfen)


Im übrigen sind die BPP-Prüfer in rechtlicher Hinsicht selbst für ihre Prüfergebnisse verantwortlich, egal wie ein palaiss oder stampsteddy dazu stehen.

Wer mit den Prüfungen des BPPs nicht einverstanden ist, kann auf die Konkurrenzverbände zurückgreifen oder gleich selbst prüfen.

Es ist mir kein Prüfer bekannt, der auf besagte Marken mit bestimmten Stempeln, die vom BPP als "echt und zeitgemäß" geprüft werden, den Prüferstempel "Stempel falsch" anbringen würde.

Das muß dann palaiss schon selbst machen.

12.11.21, 12:04:48

admin_j

(Mitglied)

Zitat von drmoeller_neuss:

Im übrigen sind die BPP-Prüfer in rechtlicher Hinsicht selbst für ihre Prüfergebnisse verantwortlich, egal wie ein palaiss oder stampsteddy dazu stehen.

Wer mit den Prüfungen des BPPs nicht einverstanden ist, kann auf die Konkurrenzverbände zurückgreifen oder gleich selbst prüfen.

Hallo,

wieder einmal wird gegen die Forenregel verstoßen, sich nur zu philatelistischen Sachverhalten zu äußern. Wer über was "froh" sein kann, hat hier überhaupt nichts zu suchen! Ich schließe das Thema und wenn ich Zeit habe, werde ich entfernen, was gegen Teilnehmer geht statt für die Philatelie.

Der Ausgangspunkt für dieses Thema sind Prüfstücke, für die es an Vergleichsmaterial mangelt. Eine allgemeingültige Regel zur Lösung des Problems gibt es nicht und wird es auch nicht geben. Die Frage, welche Verwendungen der 70 Kr. Württemberg in welchem Fall vorliegen, gibt es ein anderes Thema. Für das Thema "Das Referenzstück für die Stempelprüfung" kann es individuelle Lösungsansätze geben, jedoch wohl überwiegend unterschiedliche Meinungen. Können Beiträge nicht ohne Kritik an Personen verfasst werden?

Danke noch für das Nachweisen der Aptierung. Das aptierte Gerät mit eingesetzter "1" ist tatsächlich für die Abschläge verwendet worden. Eventuell gibt es doch Verwendungsdaten zu diesem Gerät.

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12.11.21, 12:13:34
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