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stampsteddy

(Gast)

geändert von: stampsteddy - 16.09.21, 00:40:56

Hallo,

auf den Bogen der 70 Kr.-Marken steht "6 Stück Postfreimarken".

Gemäß Regierungsblatt Nr. 2, vom 24.01.1874, Verfügung des Ministeriums der auswärtigen Angelegenheiten, betreffend die reglementarischen und Tarif-Bestimmungen für den Postverkehr im Inland, § 51 "Verkauf von Postwerthzeichen", kann ich nicht erkennen, warum die 70 Kr.-Marke nicht an das Publikum werden durfte.

Da steht: "Die Freimarken werden zum Nennwerth des Stempels an das Publikum abgelassen."

Gibt es eine sonstige sonderbare Verfügung, welche die klare Bestimmung aus § 51 aushebelt?

Beste Grüße
Markus

P.S. das Regierungsblatt steht Online bei der Bayerischen Staatsbibliothek

hier noch der Link: http://opacplus.bsb-muenchen.de/title/7219214/ft/bsb11177470?page=13
Dateianhang (verkleinert):

 Regierungsblatt-2_1874-01-24.jpg (803.44 KByte | 24 mal heruntergeladen | 18.83 MByte Traffic)


15.09.21, 23:36:33

Herby

(Mitglied)

Hallo!

Nebenbei bemerkt:

Über die letzten 10 Jahre sind mir viele 42er bei ebay aufgefallen... Wenn ich das so Revue passieren lasse, habe ich den staken Eindruck, die 42b taucht viel öfters als reparierte, stark reparierte, Fetzen, oder Durchschnittsware auf als eine 42a, welche im Allgemeinen meist sehr gut erhalten sind. Eben diese tauchen, der Qualität halber vorwiegend bei "besseren" Auktionshäusern auf. Vielleicht ist dies ja auch ein Indiz, das die a´s doch viel stärker am Schalter vertickert wurden als eben die 42b´s !!?? Evtl. sollte man dies mal erforschen?


Und nicht vergessen: Viele Sammler sind froh eines Tages endlich diese teure 42a erstanden zu haben und sind bestimmt stolz darauf... Wenn nun diese hier im Forum angezweifelt wird/würde - ich denke diese Sammler sind total begeistert traurig Neue Freunde gewinnt man so natürlich nicht!

Zum Glück habe ich meine vom Postamt IV (Grüner Fächer) bereits verkauft - Puuuuuhhhh freuen

Herby

16.09.21, 00:13:32

stampsteddy

(Gast)

Hallo Herby,

in den letzten Tagen habe ich mir mehrere hundert Marken MiNr. 42 in gebrauchter Erhaltung nach Stempeln in entsprechend viele Ordner absortiert.

Im Moment überwiegt die 42 a eindeutig, genaue Zahlen werde ich hierzu noch bekannt geben.

Wenn aber die 70 Kr.-Marke gemäß dem oben gezeigten Paragraphen 51 ganz normal zur Kurszeit an Sammler verkauft werden konnte und danach sieht es aus, dann handelt es sich gemäß Stempelzustand, bei Entwertungen des Stuttgarter Postamts IV, um zeitgerechte Entwertungen und nicht um Nachentwertungen - so wie die Prüfer gegenüber Peter Feuser argumentieren.

Denkbar wäre, ein Sammler kauft eine Marke am Postamt IV, lässt sie sich dort am 1.12.74 teils mit Rundstempel und teils mit Fächerstempel an zwei verschiedenen Schaltern entwerten. Warum nicht?

Selbst wenn es eine Verfügung gegeben haben sollte, welche vor dem 24.01.1874 keine Abgabge der Marke an das Publikum vorgesehen hat, dann ist diese spätestens mit oben gezeigten Regierungserlass nicht mehr gültig.

Bin gespannt, ob uns Peter Feuser einen Erlass aus amtlicher Quelle zeigen kann, welche etwas anderes annehmen lässt. Auf eine Angabe aus einem Handbuch, verzichte ich gerne. Was zählt, dass sind Fakten unstrittig amtlicher Herkunft.

Beste Grüße
Markus

16.09.21, 00:26:48

palaiss

(Mitglied)

geändert von: palaiss - 16.09.21, 08:41:30

@ stampsteddy

Zu Deinen mitternächtlichen Postings:

Ich kann mich nicht erinnern, selbst von Dir einen so großen Blödsinn im Forum gelesen zu haben.

Du weißt nicht, was eine Innendienstmarke ist? Die genossen einen Sonderstatus und konnten nirgendwo während ihrer Kurszeit, auch nicht z.B. in Preußen, im Norddeutschen Postbezirk oder im Deutschen Reich vom Publikum erworben werden.

In der "Verfügung an sämtliche Poststellen betreffend die Frankirung der Korrespondenzen" vom 24.12.1872 betr. die Einführung einer 70 Kreuzer-Marke heißt es:

"Die Freimarke à 70 Kreuzer ist lediglich für den inneren Betrieb der Postverwaltung bestimmt; sie darf sonach bei Vermeidung strenger Ahndung nicht zum Verkauf an das Publikum gebracht werden."

In der Verfügung Nr. 9385 vom 28.5.1875 zur Einführung der Marken in Markwährung heißt es für die 2 Mark gelb (Mi. 50):

"...außerdem für den inneren Betrieb ausgegebene Freimarken zu 2 Mark, ebenfalls in Bogen zu 100 Stück. Letztere werden jedoch nur an die besonders bekannt gemachten Postanstalten verabfolgt."

Und im Erlass vom 18. 8. 1879 anlässlich der Außerkurssetzung der Marke heißt es:

"Zugleich werden die Postanstalten daran erinnert, daß die lediglich für den inneren Betrieb der Postverwaltung bestimmten Freimarken zu 2 M. bei Vermeidung strenger Ahndung nicht zum Verkauf an das Publikum gebracht werden dürfen."

Da einige Exemplare der 2 Mark gelb irregulär in die Hände des Publikums gelangten, wurde die Marke zurückgezogen und durch die 2 Mark rot (Mi. 52) mit dem rückseitigem Aufdruck "Unverkäuflich" ersetzt. In der Verfügung zur Einführung der 2 Mark rot vom 1.10.1879 heißt es:

"Die neuen Postwertzeichen zu 2 Mark dürfen so wenig wie die älteren Marken dieser Gattung an das Publikum verkauft werden, worauf ausdrücklich mit dem Anfügen aufmerksam gemacht wird, daß Zuwiderhandlung ernstlich gerügt werden müßte."

Die Verfügungen sind in der einschlägen Literatur in voller Länge abgedruckt.
16.09.21, 07:16:16

palaiss

(Mitglied)

@ jürgen kraft

Forennutzer stampsteddy versucht hier unter dem Thema "An welchen Postämtern wurde die MiNr. 42 verwendet" die von der Moderation bewusst zunächst beendete Diskussion über die Nachstempelungen auf 70 Kreuzer fortzusetzen.

Dies ist laut stampsX-Forenregeln unzulässig. Ich bitte darum, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, dass in diesem Thread nur themenbezogene Beiträge erfolgen.
16.09.21, 07:20:28

stampsteddy

(Gast)

@ palaiss

Zur Verwendung der Marken gehört auch, in welcher Form sie abgegeben wurden. Alternativ kann man aber auch ein Thema mit der Überschrift "In welcher Form wurde MiNr. 42 Abgegeben" oder "Verfügung vom 12.01.1874 im Regierungsblatt vom 24.01.1874" eröffnen.

Ich habe mich völligst normal ausgedrückt und Du anwortest mit "blödsinn".

Es ist eben kein "blödsinn". Auf den Bogen steht nicht Innendienstmarke sondern Postfreimarke. Die Verfügung vom 12.01.1874, veröffentlicht am 24.01.1874, ist eindeutig und hebt die Verfügung vom 24.12.1872 auf.

Woher sollen denn sonst die ungebrauchten Marken der MiNr. 42 a herkommen und warum sollten sonst die von Dir angezweifelten Entwertungen genau im Stempelzustand zu dem jeweiligen Datum passen? Du selbst bringst hierzu nur die Phantasie auf, dass der Datumsbrückenstempel repariert worden sein soll und genau immer dann wieder selbigen Zustand annimmt, den auch er konkret am jeweiligen Stempeltag in der Kurszeit inne hatte.

Die Postverwaltung hat nicht die Menge an Marken absetzen können und gemäß oben gezeigter Verfügung sind sie frei an das Publikum verkäuflich gewesen.

16.09.21, 09:09:25

palaiss

(Mitglied)

geändert von: palaiss - 16.09.21, 09:29:44

@ stampsteddy

Ich weigere mich ab diesem Posting jetzt, auf Deine völlig wirren und sachlich falschen Beiträge einzugehen. Irgendwas stimmt mit Dir nicht! Höre auf, in dieser todernsten Angelegenheit herumzutrollen! wütend

Die ungebrauchten 42a stammen natürlich, wie im Forum schon berichtet, im Wesentlichen aus nicht verbrauchten Beständen der verschiedenen Postämter, die an die Postverwaltung zurückgeliefert und dann mit den anderen Restbeständen verkauft wurden. Es gibt keinerlei Hinweise darauf, dass auch nur eine einzige 70 Kreuzer während der Kurszeit ans Publikum verkauft worden ist!

Bitte informiere Dich doch selbst aus der vorhandenen Primärliteratur. Du verbeitest hier nur unsubstantiierte und Chaos bewirkende Verschwörungstheorien. wütend

16.09.21, 09:28:33

stampsteddy

(Gast)

geändert von: stampsteddy - 16.09.21, 09:58:12

Hallo,

hier noch § 89 Schlußbestimmung.

Gegenwärtige Verfügung tritt vom 1. Februar d. J. ab in Kraft. Alle mit derselben im Widerspruch stehenden älteren Bestimmungen sind hiermit außer Wirksamkeit gesetzt.
Stuttgart, den 12. Januar 1874



Beste Grüße
Markus

16.09.21, 09:46:43

Altsax

(Mitglied)

Hallo Markus,

dieses Außerkraftsetzen aller Regelungen, die zur aktuellen Verfügung "in Widerspruch stehen" überläßt es den betroffenen Behörden festzustellen, ob ein Widerspruch vorliegt.

Deshalb sind derartige Klauseln bei anderen Verwaltungen (beispielsweise der sächsischen) unüblich. Dort werden explizit die außer Kraft zu setzenden Verordnungen benannt.

Du beziehst den Widerspruch auch auf das Verbot der Abgabe der 70 Kreuzer Marken an das Publikum. Ob die zuständigen Postler das auch so gesehen haben, wäre zu klären.

Insofern liegt in der Verordnung für sich genommen noch kein Beweis für die Abgabe der Marken an das Publikum zum entsprechenden Zeitpunkt.

Beste Grüße

Jürgen

16.09.21, 10:02:52

stampsteddy

(Gast)

Hallo Jürgen,

die von mir aufgezeigte Indizienkette, welche aus der Verordnung vom 12.01.1874 und den entsprechenden Entwertungen (vor allem in Bezug der Stempelzustände), als auch der Vielzahl von entwerteten Marken der MiNr. 42 a besteht, erachte ich als schlüssig.

Mit den Themen, Marken der MiNr. 42 nach Stempelorten aufzuzeigen, habe ich ja schon begonnen und weitere Themen werden folgen, in dem das dann alles nachvollziehbar bzw. in eine entsprechende Wahrscheinlichkeit gebracht werden kann, dass innerhalb der Kurszeit 70 Kr.-Marken an das Publikum abgegeben wurden.

Der geneigte Leser kann dann entscheiden, wer die schlüssigere Indizienkette vorgetragen hat, Peter Feuser oder Markus Pichl. Vielleicht finden sich aber auch noch Beweise, welche die eine oder andere Indizienkette stützt?

Beste Grüße
Markus

16.09.21, 10:48:06
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