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el-zet

(Mitglied)

"Auf den Bogen steht nicht Innendienstmarke sondern Postfreimarke." - "Die Freimarke à 70 Kreuzer ist lediglich für den inneren Betrieb der Postverwaltung bestimmt"
Die Bogenbeschriftung ist also nicht relevant. Freimarke umfasst die Innendienstmarken.

§51 … Die Freimarken werden zum Nennwerth des Stempels an das Publikum abgelassen.
Dieser Satz muss mit dem folgenden Absatz gelesen werden, in dem der Aufschlag auf den Nennwert bei Formularen geregelt wird. Sinn des Satzes ist also nicht "(Alle) Freimarken werden an des Publikum abgegeben", sondern "bei Freimarken gibt´s keinen Zuschlag".

Fazit: Aus den hier aufgeführten Unterlagen würde ich nichts ableiten, für das ich meine Hand ins Feuer legen würde. Wenn man sich aber auf etwas festlegen müsste, bleibe nur, dass die 70KR tatsächlich NICHT ans Publikum abgegeben werden durfte, speziell auch in Verbindung mit den späteren Verbotserinnerungen bei der 2M.
16.09.21, 11:16:57

stampsteddy

(Mitglied)

Hallo,

liest man sich die im Brühl/Thoma-Handbuch abgedruckte Geschichte durch, welche zur Einführung der 70 Kr.-Marke geführt haben soll, so macht diese keinen Sinn, wenn die Marke nicht auch an das Publikum abgegeben werden konnte.

Eine Stuttgarter Firma hat demnach im Oktober 1872 bei der Kgl. Postdirektion eine hohe Wertstufe beantragt.
Zitat aus Thoma/Brühl: Der Sachverhalt war folgender: Zur Frankierung eines Geschäftsbriefs dieser Firma waren 63 (!) 14 Kreuzer-Marken erforderlich gewesen, die auf dem vorgesehenen Umschlag keinen Platz fanden. Man war daher genötigt, einen größeren um 4,5 gr. schwereren Umschlag zu verwenden, was einen Mehraufwand von 59 Kreuzern (!) erforderte.

Mindestens ab 1.02.1874 konnten vom Publikum vorfrankierte Postpaketbegleitadressen (= Paketkarten) eingeliefert werden. Vor allem waren solche Paketbegleitadressenformulare in der vorgeschriebenen Form zu verwenden, wenn das Paket über 12.5 Kg wog oder bei geringerem Gewicht einen außergewöhnlichen Umfang hatte. Wie das vorher geregelt war, muß ich mir erst heraussuchen.

Beste Grüße
Markus

16.09.21, 13:24:44

el-zet

(Mitglied)

Zitat von stampsteddy:

liest man sich die im Brühl/Thoma-Handbuch abgedruckte Geschichte durch, welche zur Einführung der 70 Kr.-Marke geführt haben soll, so macht diese keinen Sinn, wenn die Marke nicht auch an das Publikum abgegeben werden konnte.

"In der "Verfügung an sämtliche Poststellen betreffend die Frankirung der Korrespondenzen" vom 24.12.1872 betr. die Einführung einer 70 Kreuzer-Marke heißt es:

"Die Freimarke à 70 Kreuzer ist lediglich für den inneren Betrieb der Postverwaltung bestimmt; sie darf sonach bei Vermeidung strenger Ahndung nicht zum Verkauf an das Publikum gebracht werden.""

Wenn´s offensichtlich so war, ist es müßig, über die Sinnhaftigkeit zu philosophieren. Man kann durchaus forschen, ob das Verbot mal aufgehoben wurde, aber man kann´s nicht von Anfang an wegdiskutieren.
Allenfalls müsste man nachweisen, dass entweder das Zitat falsch oder die zitierte Verfügung gefälscht ist.
16.09.21, 14:58:45

Oberlausi

(Mitglied)

geändert von: Oberlausi - 16.09.21, 15:43:05

Zitat von el-zet:
Zitat von stampsteddy:

liest man sich die im Brühl/Thoma-Handbuch abgedruckte Geschichte durch, welche zur Einführung der 70 Kr.-Marke geführt haben soll, so macht diese keinen Sinn, wenn die Marke nicht auch an das Publikum abgegeben werden konnte.

"In der "Verfügung an sämtliche Poststellen betreffend die Frankirung der Korrespondenzen" vom 24.12.1872 betr. die Einführung einer 70 Kreuzer-Marke heißt es:

"Die Freimarke à 70 Kreuzer ist lediglich für den inneren Betrieb der Postverwaltung bestimmt; sie darf sonach bei Vermeidung strenger Ahndung nicht zum Verkauf an das Publikum gebracht werden.""

Wenn´s offensichtlich so war, ist es müßig, über die Sinnhaftigkeit zu philosophieren. Man kann durchaus forschen, ob das Verbot mal aufgehoben wurde, aber man kann´s nicht von Anfang an wegdiskutieren.
Allenfalls müsste man nachweisen, dass entweder das Zitat falsch oder die zitierte Verfügung gefälscht ist.


Hallo Zusammen,

die 2 Mark Marke Nr. 37 der Deutschen Reichspost wurde nie mittels einer in dem Amtsblättern der Deutschen Reichspost und Telegraphenverwaltung veröffentlichter Verfügung außer Kurs gesetzt, da diese nur für den Innendienst verwendet werden durfte. Wenn es ebenfalls keine ausdrückliche Verfügung zur Einstellung des Verkaufs oder der Außerkurssetzung der hier umstrittenen Nr. 42 gibt gab es hier für keine Veranlassung, da diese Marken gemäß den hier gezeigten Verfügungen ausdrücklich nicht zur Abgabe für das Publikum zugelassen waren. Kann jemand eine solche Verfügung zeigen, vermutlich nicht?

Gleichwohl müsste es eine Verfügung dafür geben, wie nach Eingang der neuen Marken in Mark Währung die unverkauften Restbestände abzurechnen und wohin zu übermitteln = zu senden sind.

Viele Grüße aus der Oberlausitz

oberlausi
16.09.21, 15:21:36

stampsteddy

(Mitglied)

Hallo,

habe nun die Postamtsblätter aus Württemberg digitalisiert im Netz aufgefunden. Es fehlt leider nur der mir wichtige Jahrgang 1874.

Im Moment schnüffel ich mich durch 1873 und dann will ich in späteren nachsehen, ob dort die Sache mit den Sammlerschaltern angeführt wird.

In 1872 habe ich schon nachgelesen, in Bezug der 70 Kr.

Beste Grüße
Markus

16.09.21, 15:59:27

stampsteddy

(Mitglied)

Hallo,

interessant sind die Angaben, zu den Stuttgarter Postämtern III (Eröffnung 22.09.1873) und IV (Eröffnung 15.12.1873), welche sich im Amtsblatt 1873 finden.

Sendungen, die bei diesen beiden Postämtern eingeliefert wurden, durften bis auf Weiteres nicht direkt an andere Postanstalten speditiert werden; ihre Weiterbeförderung wurde vorerst durch das Postamt Stuttgart Nr. 1 vermittelt.

Beste Grüße
Markus

16.09.21, 16:40:08

sanane

(Gast)

Moment mal !!!

Bei dem Regierungsblatt vom 28. Januar 1874 steht gar nicht, dass auch die INNENDIENST-Marken, wie diese 70 Kreuzer sind (auch wenn darauf Freimarke steht) zum Nennwert an das Publikum zu verkaufen ist.

Teddy möchte nur absichtlich für Verwirrung sorgen, indem er auch ein Abschnitt von anderswo mit 70 Kreuzermarken dazuklebt.

Egal was auf der Marke steht (Freimarke), war diese Marke gar nicht für Publikum bestimmt.

Und Verkauf noch vor der Außerkurssetzung ist sicher nicht denkbar.

Daher ist die Lage klar und deutlich.

Wieder wurde das Forum umsonst zugemüllt, ein wichtiges Thema zu Mischmasch geworden.

Es reicht jetzt wirklich.

16.09.21, 16:41:38

el-zet

(Mitglied)

geändert von: el-zet - 16.09.21, 17:40:03

Das ist sein Thema, da kann man ihm kein Zumüllen vorwerfen.
16.09.21, 16:43:43

stampsteddy

(Mitglied)

@ sanane

Was Du schreibst, darüber wurde schon diskutiert bzw. die verschiedenen Meinungen geäußert. Eine abermalige Wiederholung Deinerseits, von bereits geäußerten Meinungen anderer, bedarf es nicht.

Es wurde nichts dazu geklebt sondern Beispielhaft der Teilausschnitt eines Bogens oben angestellt, damit jeder die Aufschrift auf diesem lesen kann.

Höre bitte mit Deinen Unterstellungen und Verdrehungen auf, die Du in jedem Thema betreibst.

Du müllst die Themen zu, wie kein anderer hier im Forum. Vermutlich wirst Du gleich den nächsten Beitrag schreiben und dann geht es wieder seitenweise mit dem von Dir betriebenen Quatsch weiter, wie Du es erst vorgestern Nacht in einem anderen Thema betrieben hast.

16.09.21, 17:39:10

admin_j

(Mitglied)

Hallo,

das die Freimarken dazu da waren, an das Publikum verkauft zu werden, dürfte erst einmal generell für die meisten Briefmarken gelten, sehen wir von "Sperrwerten" oder anderen Ausgaben ab, die nur an ein bestimmtes Publikum verkauft wurden.

Die sogenannten "Innendienstmarken" wurden nicht an das Publikum verkauft, sondern am Schalter frankiert, um die Sicherheit gegen Postverluste zu erhöhen.

Der Hinweis im Michelkatalog "MiNr. 42 wurde wie die 2-Mark-Marke des Deutschen Reiches (MiNr. 37), deren süddeutscher Gegenwert sie auch war, nicht am Postschalter verkauft, sondern nur direkt am Schalter zur Frankierung verwendet".

Diese Sonderregelung findet in den bisher dazu hier genannten Akten keine Erwähnung. Das bedeutet aber nicht, dass es diese Regelung nicht gab.

Falls sich zu den Württemberg 42 neue Erkenntnisse ergeben und ein Teil der am Markt befindlichen Marken als zu Sammlerzwecken nach Ende der Kursgültigkeit mit echten Stempelgeräten gefälligkeitsentwertet im Prüfergebnis benannt werden, sehe ich darin gar kein Problem. Die Marktpreise für genau diese Marken werden in etwa gleich bleiben und auf den Umstand wurde ja wohl auch schon vor rund 100 Jahren hingewiesen.

Meine Bitte, schreibt alle etwas weniger aufgeregt über das Thema. Wenn es mehrere Meinungen dazu gibt, dann ist das so. Jeder kann seine Argumente vortragen und das Zeigen von Akten ist sicher für alle interessant. Schreiber mit anderer Meinung unhöflich zu behandeln, bringt gar nichts.

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16.09.21, 18:05:52
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