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Hallo liebe Teilnehmer,

herzlich willkommen zum neuen Thema Postanweisungsumschläge

Versucht beim Schreiben immer sachlich zu bleiben. Drückt euch klar aus, damit jeder Leser versteht, ob ihr Fachwissen teilt oder eure Meinung zu einem Thema sagt.

Verzichtet auf Kommentare über andere Teilnehmer. Kommentiert gerne die Aussagen anderer. Wir wollen über Philatelie diskutieren und nicht über Philatelisten freuen

Wir wünschen viel Freude am Hobby Philatelie!
11.01.23, 22:39:26

Altsax

(Mitglied)

Hallo zusammen,

von einem Mitglied der FG Sachsen erhielt ich eine Anfrage zu dem unten abgebildeten Postanweisungsumschlag mit der Bemerkung, eine Prüfung sei abgelehnt worden.

Kommentieren möchte ich diese Ablehnung lieber nicht.

Was es mit solchen, nicht allzu selten vorkommenden Belegen auf sich hat, ist sowohl in Rundbriefen der FG Sachsen als auch im Handbuch ausführlich beschrieben. Vermutlich hat der Prüfer keinen dieser Beiträge zur Kenntnis genommen:

Postanweisungsumschläge waren bestimmt für Geldsendungen im Inland und wurden mit der Briefpost befördert.
Geldsendungen in den Postverein, und darum handelt es sich in diesem Falle augenscheinlich, waren Angelegenheit der Fahrpost.

Die Verwendung von Postanweisungsumschlägen für solche Auslandssendungen war amtlicherseits zwar nicht vorgesehen, aber auch nicht untersagt und beim Publikum durchaus üblich.

Die Taxierung erfolgte nach dem Fahrposttarif, der im vorliegenden Falle bei der relevanten Entfernung zwischen 24 und 32 Meilen 5 Ngr. betrug Hinzu kam eine Gebühr von 1 Ngr. pro (angefangene) 5 Thaler, also weitere 10 Ngr.

Beste Grüße
Altsax
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 Altenburg - Berlin, 4.10.1866, LK., rs., kl.jpg (1.47 MByte | 23 mal heruntergeladen | 33.8 MByte Traffic)

11.01.23, 22:40:26

Klesammler

(Mitglied)

geändert von: Klesammler - 12.01.23, 13:50:00

Hallo Altsax,

nachdem ich so manchen Beitrag bezüglich der heutigen Prüfpraxis des Sammelgebietes Sachsen gelesen habe, wundert mich die Ablehnung nicht.
Wie sind Prüfer früher bei Vorlage solcher Belege vorgegangen? Gibt aus der Zeit Befunde oder Atteste?

viele Grüße
Dieter
12.01.23, 00:38:56

Altsax

(Mitglied)

geändert von: Altsax - 12.01.23, 09:19:39

Zitat von Klesammler:
Wie sind Prüfer früher bei Vorlage solcher Belege vorgegangen? Gibt aus der Zeit Befunde oder Atteste?


Hallo Dieter,

an als Postvereins-Bareinzahlungsbriefe verwendeten Postanweisungsumschlägen kenne ich rd. ein Dutzend. Keiner von ihnen hatte zum Registrierungszeitpunkt einen Befund oder ein Attest, manche tragen aber eine Prüfersignatur.

Tilo Rismondo war selbst ein postgeschichtlich interessierter Sammler und wußte natürlich aus eigener Anschauung über die Verwendungsgewohnheiten dieser Umschläge Bescheid.

Horst Pröschold war Händler ohne postgeschichtliche Interessen, aber in der FG Sachsen aktiv und mit den Eigentümern größerer Sammlungen bestens vernetzt. Im Zweifel fragte er dort nach, wenn er etwas nicht wußte oder keine Belegstücke hatte.

Die weitaus meisten Umschläge dieser Art hatten übrigens preußische Bestimmungsorte. Nachfolgend ein in den taxisschen Postbezirk gerichtetes Exemplar und eines, bei dem "Postanweisung" korrekterweise gestrichen ist (Abb. ex Auktion Köhler).

Besonders interessant ist ein "Hybridumschlag". Er wurde als Inlands-Postanweisung poste restante verschickt und vom ersten Bestimmungsort "auf Verlangen" als Bareinzahlungsbrief in den Postverein weitergesandt.

Beste Grüße
Jürgen
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 Postanweisung Glauchau - Leipzig - Berlin.jpg (722.79 KByte | 8 mal heruntergeladen | 5.65 MByte Traffic)

12.01.23, 09:14:02

Klesammler

(Mitglied)

Hallo Jürgen,

vielen Dank für die Informationen, die du zu früheren Prüfern gegeben hast. Das ist doch recht interessant.
Die Menge von 12 bekannten Belegen ist zwar nicht extrem viel, aber immer noch erheblich mehr als der eine Brief, der momentan mit dem Nummernstempel meines Heimatortes bekannt ist.

viele Grüße
Dieter
12.01.23, 14:01:06
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