Autor Nachricht

Administrator

(Administrator)

Der nachfolgende Text wurde automatisch eingefügt.

Hallo liebe Teilnehmer,

herzlich willkommen zum neuen Thema Einzelfrankatur oder Mischfrankatur?

Versucht beim Schreiben immer sachlich zu bleiben. Drückt euch klar aus, damit jeder Leser versteht, ob ihr Fachwissen teilt oder eure Meinung zu einem Thema sagt.

Verzichtet auf Kommentare über andere Teilnehmer. Kommentiert gerne die Aussagen anderer. Wir wollen über Philatelie diskutieren und nicht über Philatelisten freuen

Wir wünschen viel Freude am Hobby Philatelie!
18.01.23, 17:06:49

Count

(Mitglied)

Hallo zusammen,

ich habe da mal eine Frage: Ist ein Beleg, der mit einer einzelnen Marke korrekt freigemacht wurde, eine Einzelfrankatur, wenn der Empfänger eine zusätzliche Gebühr zu entrichten hatte, für die ebenfalls eine Marke verklebt wurde?

Ein konkretes Beispiel:

Im Gebiet der PTB Belgien (Deutsche Besetzung 1914/18) waren für ein gewöhnliches Paket bis 5 kg Gewicht 50 C zu entrichten. Der Empfänger musste aber bei der Abholung eine Aushändigungsgebühr in Höhe von 10 C bezahlen. Die wurde auf der Rückseite der Paketkarte durch eine entsprechende Marke dokumentiert.

Handelt es sich trotzdem um eine Einzelfrankatur?
18.01.23, 17:07:49

vozimmer

(Mitglied)

Da das Franco durch die einzelne Marke dargestellt ist und die zweite Marke eine andere Gebühr abdeckt, die nichts mit dem Franco zu tun hat, würde ich sagen, dass es sich um eine Einzelfrankatur handelt.

Beste Grüße, Volker

Volker Zimmermann, Postgeschichte Bergedorf
18.01.23, 20:43:44

Count

(Mitglied)

geändert von: Count - 22.01.23, 10:05:41

Danke für deine Meinung, Volker.

Mittlerweile bin ich auch in meiner Literatur fündig geworden:

Im INFLA-Band 66-2 (Die Germania-Ausgaben der Inflationszeit ab Mi 140, Teil 2) zeigt Günter Bechtold auf S. 256f im Abschnitt Mehrfachfrankaturen der MiNr. 143 eine Nachnahme, die mit drei 20 Pf-Marken (MiNr. 143a) frankiert ist (10 Pf Drucksache plus 50 Pf Vorzeigegebühr). Der Empfänger hat Frist verlangt und dafür hat das Empfängerpostamt auf der Rückseite für die 50 Pf für erneutes Vorzeigen eine MiNr. 146 II verklebt.

Bechtold schreibt dazu:
Die Gebühr für wiederholtes Vorzeigen hat mit dem eigentlichen Versand nichts zu tun und ist Sache des Empfängerpostamtes.
22.01.23, 10:05:20
Gehe zu:
Forum Regeln:

Es ist ihnen nicht erlaubt, neue Beiträge zu schreiben.
Es ist ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu erstellen.
Es ist ihnen nicht erlaubt, ihre Beiträge zu bearbeiten.
Es ist ihnen nicht erlaubt, ihre Beiträge zu löschen.


HTML Code ist AUS
Board Code ist AUS
Smilies sind AUS
Umfragen sind AUS

Benutzer in diesem Thema
Es lesen 1 Gäste und folgende Benutzer dieses Thema:
Archiv
Ausführzeit: 0.0267 sec. DB-Abfragen: 13
Powered by: phpMyForum 4.1.4 © Christoph Roeder
Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste und erhöhen deinen Komfort. Mit der Nutzung unserer Dienste erklärst du dich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden! Datenschutzerklärung