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Hallo liebe Teilnehmer,

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10.07.11, 22:31:52

vozimmer

(Mitglied)

geändert von: vozimmer - 10.07.11, 22:33:40

Hallo Zusammen,

folgender Brief wurde in London Bow (Rostnummernstempel 12) am 7.11.1863 aufgegeben.
Von dort ging es ins "Exchange Office" London. Exchange Offices sind Postämter, über die die Post ins Ausland abgewickelt wurde.
Dort wurde der Brief zunächst als richtig frankiert betrachtet und er bekam den 'PD' Stempel.
In einer Kontrolle wurde der Brief nachgewogen und festgestellt, dass er zu schwer war, er wog mehr als 1/4 Unze.
Die Englische Post notierte 'ov 7 1/2 Gramms', also über 7 1/2 Gramm. Der Inspector löschte der 'PD' Vermerk mit seinem Stempel, dem Diamond '=50=', der als Inspector Mark genutzt wurde.
Weiterhin wurde der Stempel 'INSUFFICIENTLY PREPAID' aufgebracht.



Der Brief wurde nach der mir vorliegenden Literatur als unfrankiert betrachtet, das verklebte Franko wurde nicht angerechnet.

Damit kommen wir zu den Portovermerken und meinen Fragen zum Brief.

Notiert wurden einmal 1 Shilling (1 ') und eine 20.

Der Brief war in der zweiten Gewichtsstufe, das bedeutete er hätte als vorausbezahlter Brief einen Shilling gekostet. Genau dieser Wert wurde auch notiert. Ich bin bisher davon ausgegangen, dass Portobriefe teurer als Francobriefe waren, zumindest in der Markenzeit. Das würde hier jedoch nicht zutreffen.

Also die erste, einfache Frage: War ein Portobrief von England 1863 genau so teuer wie ein frankierter Brief?

Die zweite Frage die ich habe betrifft die notierte 20. Ich gehe davon aus, dass sie das in der Schweiz zu zahlende Porto, also Rappen sind. Ich habe aber keine Unterlage, die die Umrechnung von 1' in Rappen zulässt.

Also meine Frage 2: Gibt es im Internet eine gute Seite, auf der man Währungen und ihre Kurse zueinander aus der Mitte des 19. Jahrhunderts findet?

Viele Grüße, Volker

Volker Zimmermann, Postgeschichte Bergedorf
10.07.11, 22:32:52

krauseklatt

(Mitglied)

geändert von: krauseklatt - 10.07.11, 23:27:56

Guten Abend @vozimmer,
bin begeistert von diesem Brief, jedoch gänzlich ohne Kenntnisse. Trotzdem möchte ich bezweifeln, dass dieser
Beleg in der Schweiz angekommen ist! Womöglich wurde erst in Calais nachgewogen und in Gramm notiert und dann retour?
Aber das ist nur eine Vermutung. Auch die Zähnung rechts finde ich zumindest interressant.
Entschuldige mich genervt zu haben, lerne jedoch noch und immer gerne dazu! LG aus Genshagen ---krauseklatt---
10.07.11, 23:26:08

Altsax

(Mitglied)

geändert von: Altsax - 10.07.11, 23:51:23

Lieber Volker,

1 sh entsprach 10 Sgr. und diese wiederum 100 Rappen.

Die Röteltaxierung läßt sich auch als 120 Rp lesen.

Im Jahre 1863 ließ die Schweiz bei Postvereinskorrespondenz Teilfrankierung zu, d.h., sie rechnete sie voll an.

Das kann natürlich im Vertrag mit GB anders geregelt gewesen sein. Insofern wäre eine Portobelastung mit 120 Rp plausibel.

Liebe Grüße

Jürgen
10.07.11, 23:50:24

bayern klassisch

(Gast)

Lieber Volker,

unterfrankierte Briefe in die Schweiz (und auch nach den AD - Staaten in dieser Zeit) kosteten den Preis der Portobriefe, ohne Anrechnung des verklebten Markenwertes.

Einfache Portobriefe in die CH = 60 Rappen, als Doppelbrief über Frankreich daher, Altsax hat Recht, 1 Franken 20 Rappen. Die Taxierung war im Bestimmungsland vorzunehmen, da hatte GB nichts zu taxieren.

GB hat ihn an Frankreich gesandt, die ihn eingangsgestempelt haben. Weitere Behandlungen waren in Frankreich nicht erlaubt.

Wenn ich zu Hause bin, kann ich mehr dazu sagen.

Liebe Grüsse von bayern klassisch
11.07.11, 06:30:31

Altsax

(Mitglied)

geändert von: Altsax - 11.07.11, 09:13:10

Zitat von bayern klassisch:

unterfrankierte Briefe in die Schweiz (und auch nach den AD - Staaten in dieser Zeit) kosteten den Preis der Portobriefe, ohne Anrechnung des verklebten Markenwertes.


Lieber bk,

ich kenne eine Menge teilfrankierter Sachsenbriefe in die Schweiz, bei denen lediglich die Taxdifferenz zum vollen Franco nacherhoben wurde, aber keinen, der als Portobrief behandelt worden ist. Ein Beispiel nachfolgend.

Sofern der Vertrag von 1852 nicht später eine Änderung erfuhr, war auch hier eine Teilfrankatur unstatthaft, man handelte aber pragmatisch, um sich Abrechnungsaufwand zu ersparen. Vielleicht funktionierte das mit England nicht, weil Frankreich noch seinen Anteil beanspruchte?

Liebe Grüße

Altsax
Dateianhang (verkleinert):

 Dresden - Schaffhausen, 27.01.1858, 3 Ngr.jpg (305.84 KByte | 4 mal heruntergeladen | 1.19 MByte Traffic)

11.07.11, 07:53:05

bayern klassisch

(Gast)

Lieber Altsax,

meine Aussage bezog sich allein auf die Korrespondenz GB - F - CH, nicht auf Postvereinsbriefe, wie du uns einen schönen zeigst. freuen

Bei Bayern (keine Ahnung, ob andere die Post von/nach der CH vermittelnde Postgebiete es ebenso handhabten) wurde ab 1856 die Teilfrankatur in die CH anerkannt, wohl weil es einfach zu viele fehlfrankierte oder fehlbehandelte Briefe gab, die die Bearbeitung erschwerten und für Probleme bei der Abrechnung sorgten.

So weit ich weiß, um auf GB - F - CH zurück zu kommen, wurde nach Gewicht verrechnet, also je Unze XY Francs. Das war für die beteiligten Postverwaltungen günstiger, bedeutete weniger Arbeits- und Personalaufwand, erleichterte die Beschleunigung und hielt die Kosten für die Korrespondenten günstig. Eine win-win-Situation also.

Liebe Grüsse von bayern klassisch
11.07.11, 12:31:03

Altsax

(Mitglied)

geändert von: Altsax - 11.07.11, 13:41:52

Lieber bk,

Daß Du die Korrespondenz GB - AD meintest, hatte ich auch so verstanden. Mir ging es um die Frage, ob nach 1852 der Vertrag des PV mit der Schweiz dahingehend geändert worden ist, daß Teilfrankaturen anzuerkennen waren, oder ob man das einfach so handhabte.

Sollte letzteres der Fall sein, bedürfte die andere Handhabung bei Großbritannienkorrespondenz einer Erklärung.

Liebe Grüße

Altsax
11.07.11, 13:41:09

vozimmer

(Mitglied)

Lieber Jürgen (Altsax), lieber bayern klassisch,

die führende Sekundärliteratur zum Thema ist sicher der "Moubray" von 1998. Dort wird zu dem Thema angegeben, dass Briefe in die Schweiz mindestens ab 1855 als unfrankiert betrachtet wurden, wenn sie unterfrankiert waren.
Ab 13.11.1865 wurde das verklebte Porto anerkannt und die Differenz plus 1 d für jede 1/4 Unze vom Empfänger verlangt.

@krauseklatt: Offen waren nur die von mir gestellten Fragen, natürlich kam der Brief in Lausanne an.



Liebe Grüße, Volker

Volker Zimmermann, Postgeschichte Bergedorf
11.07.11, 15:19:52

bayern klassisch

(Gast)

Lieber Volker,

danke für das Zeigen der Siegelseite und die Klarstellung hinsichtlich der Korrespondenzen von GB über F in die CH.

Liebe Altsax,

was für Postverträge von GB - F - CH galt oder gelten konnte, muss für den Vertrag zwischen der CH und den AD - Staaten noch lange nicht gegolten haben.

Offenbar haben sich 1856 die süddeutschen Staaten mit der CH darauf geeinigt, dergleichen Frankaturen wertmässig anzuerkennen.

Ich kann nur für die Südstaaten sprechen, aber da sind unterfrankierte Briefe in die CH bis 1856 sehr selten und gelten als Objekt der Begierde. Später werden sie häufiger (vlt. auch gerade deswegen!), ohne Masse zu repräsentieren.

Liebe Grüsse von bayern klassisch
11.07.11, 17:02:04
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