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dieterm

(Mitglied)

Zitat von Reichsfan:
Zitat von Jorore:
Zitat von Thomas.K:
Der Preis ist für eine Nr. 31 schon ziemlich heftig! Da aber bei dem Angebot auch Betrachter mit eingeschränktem Sehvermögen eigentlich feststellen können, dass es sich um die Marken mit Wasserzeichen, Mi.-Nr. 41, Katalogwert € 2,40, handelt, ist das Angebot fehlerhaft zum Schaden eines möglichen Käufers!

203257421527 | eBay-Artikel aus dem Cache zeigen


In solchen Fällen kann man den Verkäufer doch auch dezent darauf hinweisen. Hier nehme ich stark an, dass er sich schlicht vertan hat, z. B. an die falsche Stelle des Katalogs geraten ist. Ähnliches ist mir auch schon passiert. Dass er Marken mit WZ vorsätzlich Käufern als Höherwertige ohne WZ andrehen will, in der Hoffnung ein Blinder greift zu, glaube ich nicht.

Grüße
JoRoRe


Den Verkäufer kenne ich. Er hat nachgummierte Marken im Angebot. Unterscheiden von postfrischen kann er die wohl nicht.
Prüfen lassen will er die nicht, da diese dann entsprechend gekennzeichnet werden und in seinen Augen wertlos werden.

Mehr ist dazu nicht zu schreiben....


...stimmt - die hier sind z.B. nicht postfrisch:

203247121741 | eBay-Artikel aus dem Cache zeigen

"Das papierlose Büro wird ebenso wenig kommen wie das papierlose Klo."
Suche ständig Notopfer- und Wohnungsbaumarken und interessante Belege hierzu
28.01.21, 16:04:08

hubtheissen

(Mitglied)

Hallo
@drmoeller_neuss
Die Aussage, mit der Anzahl der Bewertungen wäre der Anbieter wohl gewerblich, ist mir zu pauschal.
Ich betreibe nun wirklich keinen gewerblichen Briefmarkenhandel, habe aber eine ähnliche Bewertungszahl, die über 20 Jahre aufgelaufen ist. Davon sind mehr als 90% Käufe für meine Sammlung. Einmal im Jahr gibt es dann eine Aufräumaktion mit maximal 20 - 25 Artikeln.
Gruß
Hubert
28.01.21, 16:07:28

dieterm

(Mitglied)

Zitat von hubtheissen:
Hallo
@drmoeller_neuss
Die Aussage, mit der Anzahl der Bewertungen wäre der Anbieter wohl gewerblich, ist mir zu pauschal.
Ich betreibe nun wirklich keinen gewerblichen Briefmarkenhandel, habe aber eine ähnliche Bewertungszahl, die über 20 Jahre aufgelaufen ist. Davon sind mehr als 90% Käufe für meine Sammlung. Einmal im Jahr gibt es dann eine Aufräumaktion mit maximal 20 - 25 Artikeln.
Gruß
Hubert


...Du hast Recht, daß man die Gewerblichkeit nicht allein an der Anzahl der Bewertungen festmachen kann.

Bei dem Kandidaten ist die Gewerblichkeit allerdings ohne jeden Zweifel aufgrund der Angebotspraxis gegeben.

"Das papierlose Büro wird ebenso wenig kommen wie das papierlose Klo."
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28.01.21, 16:15:46

MS Sammler

(Mitglied)

geändert von: MS Sammler - 28.01.21, 16:24:46

Stempel falsch, kann es 1927 garnicht gegeben haben.
193599936627 | eBay-Artikel aus dem Cache zeigen

28.01.21, 16:17:13

Reichsfan

(Mitglied)

Zitat von dieterm:
Zitat von hubtheissen:
Hallo
@drmoeller_neuss
Die Aussage, mit der Anzahl der Bewertungen wäre der Anbieter wohl gewerblich, ist mir zu pauschal.
Ich betreibe nun wirklich keinen gewerblichen Briefmarkenhandel, habe aber eine ähnliche Bewertungszahl, die über 20 Jahre aufgelaufen ist. Davon sind mehr als 90% Käufe für meine Sammlung. Einmal im Jahr gibt es dann eine Aufräumaktion mit maximal 20 - 25 Artikeln.
Gruß
Hubert


...Du hast Recht, daß man die Gewerblichkeit nicht allein an der Anzahl der Bewertungen festmachen kann.

Bei dem Kandidaten ist die Gewerblichkeit allerdings ohne jeden Zweifel aufgrund der Angebotspraxis gegeben.



Falls da jemand mal ein Problem haben sollte, mit dieser Problematik kenne ich mich aus. Habe die entsprechende Rechtsprechung mit den Finanzgerichtsurteilen parat.
28.01.21, 16:23:57

MS Sammler

(Mitglied)

geändert von: MS Sammler - 28.01.21, 16:39:04

Auch Falschgestempelt:
Stempel ist "Ebersberg (b) München" mit dem frühsten Abschlag von 1948 in der DB gefunden.

193860143388 | eBay-Artikel aus dem Cache zeigen
28.01.21, 16:34:43

dieterm

(Mitglied)

Zitat von Reichsfan:
Zitat von dieterm:
Zitat von hubtheissen:
Hallo
@drmoeller_neuss
Die Aussage, mit der Anzahl der Bewertungen wäre der Anbieter wohl gewerblich, ist mir zu pauschal.
Ich betreibe nun wirklich keinen gewerblichen Briefmarkenhandel, habe aber eine ähnliche Bewertungszahl, die über 20 Jahre aufgelaufen ist. Davon sind mehr als 90% Käufe für meine Sammlung. Einmal im Jahr gibt es dann eine Aufräumaktion mit maximal 20 - 25 Artikeln.
Gruß
Hubert


...Du hast Recht, daß man die Gewerblichkeit nicht allein an der Anzahl der Bewertungen festmachen kann.

Bei dem Kandidaten ist die Gewerblichkeit allerdings ohne jeden Zweifel aufgrund der Angebotspraxis gegeben.



Falls da jemand mal ein Problem haben sollte, mit dieser Problematik kenne ich mich aus. Habe die entsprechende Rechtsprechung mit den Finanzgerichtsurteilen parat.


"Falls da jemand mal ein Problem haben sollte, mit dieser Problematik kenne ich mich aus. Habe die entsprechende Rechtsprechung mit den Finanzgerichtsurteilen parat."

...die fiskalische Beurteilung ist für die wettbewerbsrechtliche Betrachtung ohne Bedeutung.

Im Wettbewerbsrecht liegen die Hürden deutlich niedriger. Im Klartext: Jemand der für das Finanzamt uninteressant ist, ist wettbewerbsrechtlich oft gewerblich einzustufen. Ebenso ist es wettbewerbsrechtlich völlig egal, ob jemand ein Gewerbe angemeldet hat oder nicht.



"Das papierlose Büro wird ebenso wenig kommen wie das papierlose Klo."
Suche ständig Notopfer- und Wohnungsbaumarken und interessante Belege hierzu
28.01.21, 17:09:51

erwischensen

(Mitglied)

28.01.21, 18:08:10

Jorore

(Mitglied)

geändert von: Jorore - 28.01.21, 18:14:35

Zitat von Reichsfan:

Den Verkäufer kenne ich. Er hat nachgummierte Marken im Angebot. Unterscheiden von postfrischen kann er die wohl nicht.
Prüfen lassen will er die nicht, da diese dann entsprechend gekennzeichnet werden und in seinen Augen wertlos werden.

Mehr ist dazu nicht zu schreiben....


@Reichsfan: Ich schrieb extra "in solchen Fällen", womit ich zum Ausdruck bringen wollte, dass man jemanden, der (womöglich irrtümlich) die falsche Michelhauptnummer angibt, auch erstmal dezent darauf hinweisen kann, völlig losgelöst davon, was dieser Verkäufer sonst evtl. auf dem Kerbholz hat. Ich räume ein, dass ich dabei ein wenig Bauchschmerzen hatte... freuen

... denn mir ist dieser Anbieter ebenfalls schon aufgefallen, auch dass er sich nicht belehren lässt bzw. sich dumm stellt, wenn man ihn auf Verfälschungen in seinen Angeboten hinweist. Ganz unbedarf kann er zumindest bei Danzig nicht sein, denn in einem Angebot erwähnt er die Nr. eines Sonderstempels im Handbuch von Wolf. Aber bei Stempeln auf Danzig-Infla kann er nicht gut und böse unterscheiden?! mit Augen rollen (und bietet aus dem Bereich z. B. solchen Mist für 20 Euro an: https://www.ebay.de/itm/Freie-Stadt-Danzig-Infla-138-150-o-gestempelt/203255399781?hash=item2f52f74565:g:xUcAAOSwFdNfyVbl - ich sehe drei vielleicht zeitgerechte Stempel auf billigen Marken, ein paar Falsch- und ein paar unprüfbare "Gefälligkeitsstepel")

Darum ging es mir hier aber gar nicht (auch nicht, ob er gewerblich handelt oder nicht). Bzgl. des gemeldeten Bogenteils DP in China glaube ich sogar bei diesem Verkäufer an einen Irrtum.

Grüße
JoRoRe


EDIT: der Verkäufer reitet bei manchen Angeboten (ganz bewußt?) auf einer Rasierklinge: sie wirken unseriös, aber sind noch grade so formuliert, dass man sie schlecht melden kann.

Beispiel: https://www.ebay.de/itm/Danzig-1921-50-52-o-echt-gestempelt-OHRA-Danziger-Hohe-Flugpost-I/203260388136?hash=item2f53436328:g:W94AAOSwGJJf6gQ8

Die Formulierung "echt gestepmelt" (und der Preis) können unerfahrenen Sammlern leicht vorgaukeln, dass die Stempel zeitgerecht und als solche prüfbar sind. Sie stammen wohl auch vom originalen Stempelgerät. Der Haken: Abschläge auf losen Marken und Papierstücken sind (außer bei ganz bestimmten Daten) nicht prüfbar, da der Stepel nach 1923 massenhaft für "Nachstemplungen" mißbraucht wurde. Das wird im Angebot aber aber verschwiegen. Da dort nichts von zeitgerecht und prüfbar steht und auch kein Katalogwert angegeben wird, kann man das Angebot auch nicht nicht melden. wütend Mir wäre der Satz 2 Euro wert, da ich die Fluzgpostmarken mag und den Stempel dann auch als Vollabschlag hätte. 10 Euro ist maßlos und ich bin mir sicher, dass der VK das auch ganz genau weiß, nur einen Dummen sucht, der glaubt, die Marken seien "inflaecht" gestempelt!
28.01.21, 18:08:16

dieterm

(Mitglied)

Zitat von Jorore:
Zitat von Reichsfan:

Den Verkäufer kenne ich. Er hat nachgummierte Marken im Angebot. Unterscheiden von postfrischen kann er die wohl nicht.
Prüfen lassen will er die nicht, da diese dann entsprechend gekennzeichnet werden und in seinen Augen wertlos werden.

Mehr ist dazu nicht zu schreiben....


@Reichsfan: Ich schrieb extra "in solchen Fällen", womit ich zum Ausdruck bringen wollte, dass man jemanden, der (womöglich irrtümlich) die falsche Michelhauptnummer angibt, auch erstmal dezent darauf hinweisen kann, völlig losgelöst davon, was dieser Verkäufer sonst evtl. auf dem Kerbholz hat. Ich räume ein, dass ich dabei ein wenig Bauchschmerzen hatte... freuen

... denn mir ist dieser Anbieter ebenfalls schon aufgefallen, auch dass er sich nicht belehren lässt bzw. sich dumm stellt, wenn man ihn auf Verfälschungen in seinen Angeboten hinweist. Ganz unbedarf kann er zumindest bei Danzig nicht sein, denn in einem Angebot erwähnt er die Nr. eines Sonderstempels im Handbuch von Wolf. Aber bei Stempeln auf Danzig-Infla kann er nicht gut und böse unterscheiden?! mit Augen rollen (und bietet aus dem Bereich z. B. solchen Mist für 20 Euro an: https://www.ebay.de/itm/Freie-Stadt-Danzig-Infla-138-150-o-gestempelt/203255399781?hash=item2f52f74565:g:xUcAAOSwFdNfyVbl - ich sehe drei vielleicht zeitgerechte Stempel auf billigen Marken, ein paar Falsch- und ein paar unprüfbare "Gefälligkeitsstepel")

Darum ging es mir hier aber gar nicht (auch nicht, ob er gewerblich handelt oder nicht). Bzgl. des gemeldeten Bogenteils DP in China glaube ich sogar bei diesem Verkäufer an einen Irrtum.

Grüße
JoRoRe


EDIT: der Verkäufer reitet bei manchen Angeboten (ganz bewußt?) auf einer Rasierklinge: sie wirken unseriös, aber sind noch grade so formuliert, dass man sie schlecht melden kann.

Beispiel: https://www.ebay.de/itm/Danzig-1921-50-52-o-echt-gestempelt-OHRA-Danziger-Hohe-Flugpost-I/203260388136?hash=item2f53436328:g:W94AAOSwGJJf6gQ8

Die Formulierung "echt gestepmelt" (und der Preis) können unerfahrenen Sammlern leicht vorgaukeln, dass die Stempel zeitgerecht und als solche prüfbar sind. Sie stammen wohl auch vom originalen Stempelgerät. Der Haken: Abschläge auf losen Marken und Papierstücken sind (außer bei ganz bestimmten Daten) nicht prüfbar, da der Stepel nach 1923 massenhaft für "Nachstemplungen" mißbraucht wurde. Das wird im Angebot aber aber verschwiegen. Da dort nichts von zeitgerecht und prüfbar steht und auch kein Katalogwert angegeben wird, kann man das Angebot auch nicht nicht melden. wütend Mir wäre der Satz 2 Euro wert, da ich die Fluzgpostmarken mag und den Stempel dann auch als Vollabschlag hätte. 10 Euro ist maßlos und ich bin mir sicher, dass der VK das auch ganz genau weiß, nur einen Dummen sucht, der glaubt, die Marken seien "inflaecht" gestempelt!


...wenn die Angebotsbeschreibung in der beschriebenen Art irreführend ist, kann das Angebot natürlich auch zur Löschung gemeldet werden.

Derartige Irreführungen sind stets auch wettbewerbsrechtlich angreifbar, jedenfalls bei Anbietern die gewerblich handeln oder in gewerblichem Umfang handeln.

In § 5a UWG heißt es u.a.:

§ 5a
Irreführung durch Unterlassen

(1) Bei der Beurteilung, ob das Verschweigen einer Tatsache irreführend ist, sind insbesondere deren Bedeutung für die geschäftliche Entscheidung nach der Verkehrsauffassung sowie die Eignung des Verschweigens zur Beeinflussung der Entscheidung zu berücksichtigen.

(2) 1Unlauter handelt, wer im konkreten Fall unter Berücksichtigung aller Umstände dem Verbraucher eine wesentliche Information vorenthält,
1. die der Verbraucher je nach den Umständen benötigt, um eine informierte geschäftliche Entscheidung zu treffen, und
2. deren Vorenthalten geeignet ist, den Verbraucher zu einer geschäftlichen Entscheidung zu veranlassen, die er andernfalls nicht getroffen hätte.

Als Vorenthalten gilt auch
1. das Verheimlichen wesentlicher Informationen,
2. die Bereitstellung wesentlicher Informationen in unklarer, unverständlicher oder zweideutiger Weise,
3. die nicht rechtzeitige Bereitstellung wesentlicher Informationen.

...

https://dejure.org/gesetze/UWG/5a.html

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28.01.21, 18:21:48
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