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Altsax

(Mitglied)

geändert von: Altsax - 08.06.21, 21:31:07

Zitat von vozimmer:
Ich möchte Deinen Satz:

Fest steht, daß Preußen ab seinem Hamburger Postamt bis Leipzig 4 GGr. erhielt und Sachsen von Leipzig bis Herrnhuth weitere 2 1/2 GGr. beanspruchte.

nicht anzweifeln, aber ich möchte die Rechnung verstehen.


Lieber Volker,

mir liegt in Kopie eine Zusammenstellung von 1823 nebst späteren Nachträgen vor, in der die Taxen zwischen allen preußischen Postorten und allen sächsischen aufgeführt sind. Die meisten preußischen Anteile sind in Silbergroschen angegeben, von einigen Postorten aus, wozu Hamburg gehört, jedoch in Guten Groschen. Für die sächsischen Anteile sind generell Gute Groschen genannt.

Warum das so ist, und auf welchen Verträgen das beruht, kann ich leider nicht feststellen.

Zur Verifizierung der Angaben im genannten Buch von Arnim Knapp habe ich keinerlei Unterlagen. Da keine Quellen genannt sind, muß man alle Taxberechnungen selbst überprüfen.

Liebe Grüße

Jürgen

PS: Die Angabe für Hamburg bis Leipzig 4 GGr. ist undatiert handschriftlich eingetragen. Die ursprüngliche, gestrichene Angabe lautet: Hamburg bis sächs. Grenze 3 GGr. (für Preußen), Grenze bis Leipzig 1 GGr. (für Sachsen). Es ist leider nicht feststellbar, ab wann die geänderte Regelung galt.
08.06.21, 21:12:25
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