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Rechtsanwalt Dr. Übler

(Mitglied)

@darklook:

Dies habe ich bisher immer so verstanden bei Echtheit echt und ungeprüft.
11.08.14, 17:00:49

admin_j

(Mitglied)

Hallo,

wie aus den vielen Beiträgen hier im Thema zu entnehmen ist, gibt es unendliche Kombinationsmöglichkeiten von kontraproduktiven "Artikelmerkmalen" und teils wirren Titeln und Beschreibungen.

Wüsste Ebay, was die "Artikelmerkmale" für Konsequenzen haben könnten, gäbe es sie nicht. Beispiel "Echtheit: Echt". Nach meiner Meinung bei gewerblichen Angeboten eine Werbung mit einer Selbstverständlichkeit und damit wettbewerbswidrig. Das eine Briefmarke, ganz normal angeboten, selbstverständlich echt sein muss, steht außer Frage. Will ich eine Fälschung anbieten, schreibe ich zum Beispiel "Fournierfälschung ..." und muss dann natürlich auch eine echte Fournierfälschung liefern. Echt, wie beschrieben, kann man aus der Gesetzeslage eigentlich entnehmen.

Geradezu irrwitzig und absurd ist das "Artikelmerkmal" "Echtheit nicht bestimmt". Das einzige was ein Anbieter aussagen könnte wäre in der Art: "Mein Wissen reicht nicht aus, um zu korrekt zu beschreiben, was ich eigentlich anbiete". Weshalb eigentlich kein "Merkmal" für "Wetter am Tag der Verwendung"? Scherz beiseite, was zählt ist jedes Detail des Angebots.

Wie welches Gericht, in einem konkreten Einzelfall, tatsächlich entscheiden würde, wissen wir nicht. Auch nicht, wie die Instanzen danach entscheiden würden.

Fakt ist: Einschränkungen, irgendwo im Angebot, machen einen Kauf riskant, wenn man diese Einschränkungen nicht 100% ernst nimmt. Steht da "könnte falsch sein", dann ist der Artikel auch falsch. Weshalb sollte der Anbieter sich selbst schaden wollen?

Damit wir uns nicht in der weiteren Konstruktion von Details aus Angeboten verzetteln und mehr auf die Philatelie schauen können, schließe ich dieses Thema vorübergehend. Wer einen konkreten Einzelfall hinterfragen möchte, kann mir jederzeit ein E-Mail schicken.

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11.08.14, 17:19:03

MESC70

(Mitglied)

Hallo,

ich habe noch einen aktuellen Fall zu dem ich gerne eine weitere Meinung hätte: Vor einiger Zeit hatte ich eine Marke als „echt“ verkauft, da dazu ein gültiges Attest (nicht BPP) vorlag. Nun stellte sich bei einer Nachprüfung (BPP) heraus, dass die Marke verfälscht, sprich falsch, ist. Ich nehme an, dass ich trotzdem dafür haften muss, d.h. den Kaufpreis erstatten muss?
22.05.21, 15:05:39

dieterm

(Mitglied)

Zitat von MESC70:
Hallo,

ich habe noch einen aktuellen Fall zu dem ich gerne eine weitere Meinung hätte: Vor einiger Zeit hatte ich eine Marke als „echt“ verkauft, da dazu ein gültiges Attest (nicht BPP) vorlag. Nun stellte sich bei einer Nachprüfung (BPP) heraus, dass die Marke verfälscht, sprich falsch, ist. Ich nehme an, dass ich trotzdem dafür haften muss, d.h. den Kaufpreis erstatten muss?


...so ist es. Du haftest, wenn die Marke nicht die im Angebot zugesicherten Eigenschaften hat.

Allerdings hast Du, sofern die Haftungsfrist des Ausstellers des früheren Prüfers noch nicht abgelaufen ist, einen Ersatzanspruch gegen diesen.

"Das papierlose Büro wird ebenso wenig kommen wie das papierlose Klo."
Suche ständig Notopfer- und Wohnungsbaumarken und interessante Belege hierzu
22.05.21, 15:09:51

MESC70

(Mitglied)

Vielen Dank für die Einschätzung.
Welche Kosten müssen in diesem Fall erstattet werden? Der Kaufpreis und die Versandkosten sicherlich, auch die Prüfgebühren bzw. sonstige Kosten für den dadurch verursachten Briefwechsel ?
22.05.21, 23:01:39

dieterm

(Mitglied)

Zitat von MESC70:
Vielen Dank für die Einschätzung.
Welche Kosten müssen in diesem Fall erstattet werden? Der Kaufpreis und die Versandkosten sicherlich, auch die Prüfgebühren bzw. sonstige Kosten für den dadurch verursachten Briefwechsel ?


...Prüfgebühren ja, Schriftwechsel nein

"Das papierlose Büro wird ebenso wenig kommen wie das papierlose Klo."
Suche ständig Notopfer- und Wohnungsbaumarken und interessante Belege hierzu
22.05.21, 23:24:01

Klesammler

(Mitglied)

geändert von: Klesammler - 23.05.21, 00:36:21

Hallo MESC70,

wenn du teure Marken mit einem Attest verkaufst, das nicht vom BPP stammt, solltest du sehr vorsichtig sein. Besser ist es, sich über den Prüfer zu informieren. Der BPP ist in Europa anscheinend sehr anerkannt, weil die Mitglieder Experten eines mitunter eng begrenzten Bereiches sind. Ähnliches gilt wohl auch für die Prüferorganisation in Österreich und der Schweiz.
Seit einiger Zeit bin ich auf lafilatelia.it aktiv. Einige Mitglieder berichten, daß sie deutsche Prüfer bevorzugen, wenn es den passenden Experten beim BPP gibt. Es wurde erklärt, daß italienische Prüfer Prüffirmen sind, die wie normale Firmen Steuern bezahlen und was sonst noch dazugehört. Eine einzelne Person müßte daher im Jahr mindesten für 35.000,- € Rechnungen ausstellen. Das führt dazu, daß ohne Vergleichssammlung alles geprüft wird was auf den Schreibtisch kommt. Die meisten haben in der Tat ihre Fachgebiete, auf denen sie absolut kompetent sind.

beste Grüße
Dieter
23.05.21, 00:35:38

MESC70

(Mitglied)

Aber auch beim BPP gab es schon falsche Atteste und wenn die Gewährleistung abgelaufen ist, bleibt man auch in diesem Fall auf den Kosten sitzen. D.h. man kann gar keine Marken als „echt“ anbieten, es sei denn sie haben ein aktuell gültiges Attest.
23.05.21, 09:44:44

stampsteddy

(Gast)

Zitat von MESC70:
Aber auch beim BPP gab es schon falsche Atteste und wenn die Gewährleistung abgelaufen ist, bleibt man auch in diesem Fall auf den Kosten sitzen. D.h. man kann gar keine Marken als „echt“ anbieten, es sei denn sie haben ein aktuell gültiges Attest.

Doch, doch, können kann man das schon.

Dabei sollte man aber bestmögliche Vorsorge tragen, dass einen im Nachgang keine Fälschung oder Verfälschung nachgewiesen werden kann.

Beste Grüße
Markus


23.05.21, 09:48:38

Klesammler

(Mitglied)

Hallo MESC70,

da bin ich voll bei Markus. In den letzten Jahrzehnten hat sich im Bereich Prüfung u.a. durch den Einsatz moderner Technik viel getan. Bei einem als fälschungsgefährdet bekannten Stück würde ich ein mehr als 20 Jahre altes Attest nicht als noch gültig ansehen. Wenn von einem ehemaligen BPP-Prüfer bekannt ist, daß es eine namhafte Anzahl von Falsch-Attesten gibt, dann hängst du dir ein solches Papier besser als Andenken und Mahnung an die Wand.

beste Grüße
Dieter
23.05.21, 17:41:53
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