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stahli

(Mitglied)

Hallo zusammen,

ich habe heute Post von der Kriminalpolizei bekommen....wegen angeblichen Verkaufs einer SA-Briefmarke letztes Jahr im Juli???...leider kann ich die Auktion nicht mehr aufrufen (geht ja nur 90 Tage zurück), aber es könnte auch die Michel Nr. 598/599 gewesen sein.

Schreiben siehe Anhang.....

Hat jemand auch schon ein solches Schreiben bekommen?

Danke und Grüsse
Thomas
Dateianhang:

 IMG_1214.jpeg (41.31 KByte | 56 mal heruntergeladen | 2.26 MByte Traffic)

22.03.24, 15:28:32

olli0816

(Mitglied)

Hallo Stahli,

ich meinte, so etwas mal gesehen zu haben. Und im Nachbarforum gibt es dazu Informationen:

https://www.philaseiten.de/cgi-bin/index.pl?ST=18766&CP=0&F=28

Ich hoffe, ich kann den Link hier angeben. Das sollte im ersten Schritt weiterhelfen.

Grüße Oliver
22.03.24, 15:36:35

dieterm

(Mitglied)

Zitat von olli0816:
Hallo Stahli,

ich meinte, so etwas mal gesehen zu haben. Und im Nachbarforum gibt es dazu Informationen:

https://www.philaseiten.de/cgi-bin/index.pl?ST=18766&CP=0&F=28

Ich hoffe, ich kann den Link hier angeben. Das sollte im ersten Schritt weiterhelfen.

Grüße Oliver


Das ist mein Bericht aus dem APHV-Magazin.

"Das papierlose Büro wird ebenso wenig kommen wie das papierlose Klo."
Suche ständig Notopfer- und Wohnungsbaumarken und interessante Belege hierzu
22.03.24, 15:42:54

stahli

(Mitglied)

Hallo Dieter, vielen Dank für diesen wertvollen Beitrag.

Ich werde das auf keinen Fall so stehen lassen, da ich insb. bei diesen Marken der Meinung bin das das SS auf dem Kragenspiegel und der kleine Reichsadler auf der SA Mütze nicht übergross und im Vordergrund stehen.

Ich habe schon DR Dienstmarken verkauft...da habe ich auf dem Bild die Hakenkreuze überdeckt da Sie das Motiv beherrschen...


Frage: die Ebay Bedingungen wurden geändert: derzeit steht folgendes bei Ebay (meiner Meinung nach nicht ganz widerspruchsfrei)

Folgende Artikel sind verboten:
• Artikel mit einem Abbild Adolf Hitlers und anderer NS-Größen, sowie Gegenstände, die mit einem Hakenkreuz oder anderen verfassungsfeindlichen Symbolen versehen sind. Es ist nicht ausreichend, diese abzudecken.
• philatelistische Artikel, wie zum Beispiel Postkarten, auf denen in erster Linie verfassungsfeindliche Symbole, Propaganda, Adolf Hitler oder andere NS-Größen abgebildet sind


Folgende Artikel sind erlaubt:
• Briefmarken und offizielle Zahlungsmittel aus der Zeit des Nationalsozialismus (1933-1945). Der Verkäufer muss auf den Bildern in seinem Angebot etwaige auf dem Artikel vorhandene verfassungsfeindliche Symbole unkenntlich machen.

-->warum Ist Hitler bei philatelistischen Artikel wie Postkarten verboten und auf Briefmarken muss man Ihn nicht mal abdecken?


Und ich erinnere mich das diese früher nicht so eindeutig formuliert war sondern es immer da stand das Briefmarken und Zahlungsmittel aus dieser Zeit sind zulässig....kann jemand bestätigen ob das früher so war?
22.03.24, 16:24:48

dieterm

(Mitglied)

Zitat von stahli:
Hallo Dieter, vielen Dank für diesen wertvollen Beitrag.

Ich werde das auf keinen Fall so stehen lassen, da ich insb. bei diesen Marken der Meinung bin das das SS auf dem Kragenspiegel und der kleine Reichsadler auf der SA Mütze nicht übergross und im Vordergrund stehen.

Ich habe schon DR Dienstmarken verkauft...da habe ich auf dem Bild die Hakenkreuze überdeckt da Sie das Motiv beherrschen...


Frage: die Ebay Bedingungen wurden geändert: derzeit steht folgendes bei Ebay (meiner Meinung nach nicht ganz widerspruchsfrei)

Folgende Artikel sind verboten:
• Artikel mit einem Abbild Adolf Hitlers und anderer NS-Größen, sowie Gegenstände, die mit einem Hakenkreuz oder anderen verfassungsfeindlichen Symbolen versehen sind. Es ist nicht ausreichend, diese abzudecken.
• philatelistische Artikel, wie zum Beispiel Postkarten, auf denen in erster Linie verfassungsfeindliche Symbole, Propaganda, Adolf Hitler oder andere NS-Größen abgebildet sind


Folgende Artikel sind erlaubt:
• Briefmarken und offizielle Zahlungsmittel aus der Zeit des Nationalsozialismus (1933-1945). Der Verkäufer muss auf den Bildern in seinem Angebot etwaige auf dem Artikel vorhandene verfassungsfeindliche Symbole unkenntlich machen.

-->warum Ist Hitler bei philatelistischen Artikel wie Postkarten verboten und auf Briefmarken muss man Ihn nicht mal abdecken?


Und ich erinnere mich das diese früher nicht so eindeutig formuliert war sondern es immer da stand das Briefmarken und Zahlungsmittel aus dieser Zeit sind zulässig....kann jemand bestätigen ob das früher so war?


Das Sammeln, Anbieten und Verkaufen dieser Briefmarken oder auch von Münzen ist nicht verboten und auch das Abdecken von Hakenkreuzen o.ä. ist Unfug. Das ist eine Marotte, die eBay vor Urzeiten mal eingeführt hat, die aber keine Grundlage in den gesetzlichen Regelungen findet; auch nicht in § 86a StGB.

Deshalb sind seit Jahrzehnten auch in keinem MICHEL-Katalog irgendwelche Abdeckungen. Im Gegenteil, speziell der Kragenspiegel ist sogar vergrößert abgebildet, weil es an genau dieser Stelle einen Plattenfehler gibt:

Dateianhang:

 SS Kragenspiegel Michel Katalog.png (293.23 KByte | 17 mal heruntergeladen | 4.87 MByte Traffic)


"Das papierlose Büro wird ebenso wenig kommen wie das papierlose Klo."
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22.03.24, 16:34:08

stahli

(Mitglied)

....natürlich auch danke an Olli freuen
22.03.24, 16:53:04

admin_j

(Mitglied)

Hallo,

das Thema, im Zusammenhang mit Abbildungen der zwischen 1933 und 1945 verwendeten Briefmarken und Abstemplungen, hat offensichtlich zu neuen Ansichten geführt. In dem Zusammenhang bitte ich, unabhängig von der realen Rechtslage und bis zur Klärung letzter Zweifel, umstrittene Symbole abzudecken.

Wegen Abbildungen kann auf den Michelkatalog verwiesen werden. Dieses Forum dient ausschließlich der Verbreitung philatelistischer Informationen und nicht der Klärung umstrittener Rechtsauffassung unterschiedlicher, unterer Instanzen.

Speziell das Thema zu der Frage, ob die Katalognummern DR 909/910 überhaupt verausgabt wurden, ist geklärt. Es gab die Marken zu angeblichen Verwendungszeit nicht. Das Thema ist geschlossen, weil erschöpfend abgearbeitet.

Bitte verzichtet auch auf ein neues Thema über die Rechtslage dazu.

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30.03.24, 12:02:07
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