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buchleser

(Gast)

geändert von: buchleser - 29.08.15, 18:25:59

M.E. ist der Stempel falsch.
Entsprechend hat 'Drahn' wohl auch geprüft.

Derartige völlig unsinnige Gefälligkeitsatteste sind einfach nur peinlich.

29.08.15, 18:23:45

Wolf 1

(Mitglied)

geändert von: Wolf 1 - 29.08.15, 19:15:09

Zitat von buchleser:
M.E. ist der Stempel falsch.
Entsprechend hat 'Drahn' wohl auch geprüft.

Derartige völlig unsinnige Gefälligkeitsatteste sind einfach nur peinlich.



Drahn hat echt, stark repariert signiert , unterhalb des Prüfzeichen ist die 4 im Kreis.

@ buchleser

Jetzt müsste man wissen was die 4 im Kreis bedeutet.

Nur zu Aufklärung

Signatur mittig und die 4 im Kreis hieß früher einmal stark reparierter Knochen.

Hier die genaue Definition zumindest bis 1945 gebräuchlich.

4 repariert

Mit diesem Kennzeichen sind alle Marken zu versehen, die bisher als verschönt, ausgebessert oder repariert bezeichnet worden sind. Im Zweifelsfall ist stets mit 4 zu kennzeichnen.
Teilweise Ergänzung des Markenbildes, Hintelegungen mit mehr als 3/4 der Fläche, Ansetzen von mehr als 2 Rändern sind als schwere Reparaturen mit 4 4 zu kennzeichnen.

Drahn hat hier also noch wohlwollend signiert.

Da das Wappen rückseitig nicht sichtbar ist, kann von einer großflächigen Hinterlegung ausgegangen werden, einschließlich Nachmalung des Stempels.
29.08.15, 18:28:08

stampsteddy

(Mitglied)

Zitat von Altsax:
Zitat von nordlicht:
ich denke auch, dass hier nur ein copy-paste-Problem vorliegt und daher der kursive Standard-Satz "... ohne Reparaturen" versehentlich stehen blieb.


Sorry, aber "nur ein copy-paste-Problem" verniedlicht diese Fehlleistung in absolut unzulässiger Weise! Ich gehe davon aus, daß zumindest die Unterschrift nicht dem Rechnerspeicher entstammt, sondern händisch angebracht worden ist.

Wer ein Attest unterschreibt, ohne den Text vorher noch einmal überprüft zu haben, weist damit einen Mangel an Sorgfalt auf, der auch Rückschlüsse auf seine Prüfpräzision zuläßt.
Lieber Jürgen (Altsax),

Deine Meinung teile ich. In letzter Zeit sehe ich hier und da (im Internet oder auch vor mir auf meinem Schreibtisch liegend) Fotoatteste und Fotobefunde von verschiedenen Prüfern, in denen derartige Fehler vorkommen. Liegen sie mir in Natura vor, spreche oder schreibe ich den entspr. Prüfer an, um eine Lösung zu finden. Bei der Schleswig-Holstein MiNr. 2 sich natürlich auch die Frage stellt, ob der Auftraggeber das Attest durchgelesen hat?

Bei einer Prüfung bzw. bei der Ausstellung von einem Fotoattest oder Fotobefund handelt es sich um eine vom Auftraggeber zu bezahlende Dienstleistung und der Auftraggeber hat Anspruch auf ein einwandfrei gestaltetes Werk. Ebenso ist eine Fotoexpertise quasi ein Aushängeschild des Prüfers (...und in diesem Fall auch letztendlich vom BPP).

Derartige Fehler kommen in der Regel unter Zeitdruck vor. BPP-Prüfer sind zur Zeit stark frequentiert. Hilft aber alles nichts, der Zeitaufwand einer Korrektur ist für den Prüfer, als auch für den Auftraggeber, weitaus größer, als die nachstehend beschriebene Prozedur.

Hier ein kleiner Tipp an alle Prüfer. Vom vorgesehenen Text einen Ausdruck auf gewöhnlichem Papier erstellen und am nächsten Tag noch einmal durchlesen, als auch mit dem Prüfstück nochmals abgleichen! Auf Papier erkennt man Fehler besser, als auf dem Bildschirm, so meine Erfahrung. Nach Kontrolle auf Attest- oder Befundformular ausdrucken, noch einmal durchlesen und dann erst Unterschreiben.

Ja, ich weiß, der eine oder andere Prüfer, der täglich mit 200 Marken und mehr bombardiert wird, wird nun die Hände über den Kopf zusammenschlagen...

Selbstverständlich sind auch nicht alle Prüfer gleichartig organisiert, der eine besser, der andere nicht so gut.

Zu der diskutierten Marke selbst, gebe ich meine Meinung in einem weiteren Beitrag.

MfG
Markus

29.08.15, 19:43:04

marc82

(Mitglied)

@ wolf 1

zu deinem Beitrag noch eine kleine Ergänzung
Dateianhang (verkleinert):

 repariere.jpg (165.7 KByte | 7 mal heruntergeladen | 1.13 MByte Traffic)

Dateianhang:

 repariere2.jpg (69.56 KByte | 8 mal heruntergeladen | 556.48 KByte Traffic)

29.08.15, 19:50:10

marc82

(Mitglied)

Oha, habe die Quellenangeb vergessen: Carl v.d.Linnepe, Lüdenscheid, Copyright Otto Großjohann, Dahlerbrück i.W., 1949
29.08.15, 19:59:01

stampsteddy

(Mitglied)

geändert von: stampsteddy - 29.08.15, 21:04:55

Hallo,

meine Meinung zur Marke selbst:

Es handelt sich um ein stark fehlerhaftes Exemplar, welches rückseitig vollständig hinterlegt wurde. Oben fehlen Bildteile und KEIN Rand ist Original. Bildkanten wurden links, rechts und unten nachgemalt. Weitere Nachmalungen möchte ich nicht ausschließen. Der Roststempel wurde auf den angesetzten Rändern nachempfunden, ebenso ist dieser auf der "Marke" selbst mit Tusche aufgefrischt.

Die Schleswig-Holstein MiNr. 2 ist in gebrauchter Erhaltung die seltenste und zugleich mit dem höchsten Katalogwert notierende Hauptnummer der Altdeutschen Staaten. Hier liegt ein erbärmlich restaurierter Knochen vor. Was nun als Prüfer machen? Will damit meinen, wirklich ein "Attest" ausstellen? Eine Fotoexpertise auf der "Befund" darüber steht gerne, aber "Atteste" sollten Briefmarken vorbehalten bleiben, welche die Bezeichnung "Briefmarke" auch verdienen.

Wer nicht viel Geld für eine echt gestempelte Schleswig-Holstein MiNr. 2 ausgeben kann oder möchte, der kann sich dieses Exemplar gerne in die Sammlung stecken. Problem ist nur, dass dieses Exemplar wahrscheinlich auf Grund des Attest einen überdimensionalen Preis erzielen wird.

MfG
Markus

29.08.15, 21:03:14

buchleser

(Gast)

Ich kann in dem Kreis keine '4' erkennen.

Der Stempel ist so jedenfalls 'grottenfalsch', siehe plumpe '2'. Vielleicht ist das jedoch auf die Übermalung zurückzuführen.

Da lobe ich mir doch die renommierten 'Altprüfer', leider sind diese durch die vielen (unerkannten) Signaturfälschungen zu Unrecht in Verruf geraten.






30.08.15, 13:30:53

z4road

(Mitglied)

Hallo buchleser,

ich erkenne in dem Kreis eine kopfstehende 4.

Zu Deinem 2. Satz eine kleine Ergänzung "oder deren Atteste durch ihre Ziehkinder in Verruf gebracht werden."

Ich bedanke mich erstmal bei allen engagierten Beantwortern für Ihre ziemlich einheitlichen Meinungen.

Dass die "Briefmarke" ein derartiger Knochen ist - hätte ich mir nach diesem Attest nicht vorstellen können, resp. wollen.

Wieder was gelernt - frei nach Churchill ...

Michael
30.08.15, 15:02:08

whabner

(Mitglied)

Hallo
Das MUSS ein Sorgfalts- oder Nachlässigkeitsproblem beim Erstellen des Attestes sein.
Erst schreibt er "... 3 Ränder sind durch Reparatur ergänzt...", ein paar Zeilen weiter wiederspricht er dem Ganzen, indem er schreibt "... echt und ohne Reparaturen...".
Wenn eine Prägung nur vorderseitig, von hinten aber nicht zu sehen ist, würde ICH denken, dass da auf der Rückseite etwas aufgebracht wurde (Hinterlegung). MMn sollte der Prüfer das auch so im Attest vermerken.

Gruß Walter
31.08.15, 08:58:17
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