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admin_j

(Mitglied)

Hallo,
in jeder Kategorie, auch in der für Fälschungen, gilt die Kennzeichnungs- und Abbildungspflicht.

In der Ebay-Grundsätzen geht es um "Briefmarken" oder was so aussieht. Selbstverständlich und gerade gilt es für Briefmarken die in der Kategorie "Fälschungen" eingestellt sind.

Es gibt ja auch dort korrekt eingestellte Artikel, siehe 371489367760 . Jedes Stück Buntpapier ist als "Privater Nachdruck" gekennzeichnet. Die Kennzeichnung ist auch gezeigt.

Der Händler kann jeden Anbieter abmahnen lassen, der Fälschungen nicht so anbietet. Für fairen Wettbewerb sollte und will eigentlich auch Ebay sorgen.

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Dann MELDEN! Egal wo eingestellt bei Ebay.

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21.11.15, 11:32:44

z4road

(Mitglied)

Hallo Jürgen,

Zitat:
Der Händler kann jeden Anbieter abmahnen lassen, der Fälschungen nicht so anbietet.


Dazu muss er selbst auf ebay tätig sein. Sollte er die Abmahnung durchziehen, wird er das an seinen Bewertungen merken.
Dann könnten die "vielen" Freunde eines Abgemahnten bei diesem Händler einkaufen, widerrufen und trotzdem negativ und miese Detailbewertungen abgeben. Wenn sowas nicht gehäuft sondern in einem längerem Zeitraum läuft, wird auch ebay nichts machen.

Eine Alternative habe ich schon vor längerer Zeit aufgezeigt, aber dazu sind viele "zu ehrlich" - die würden auch noch die andere Backe hinhalten ?

Michael
21.11.15, 13:44:45

dieterm

(Mitglied)

Zitat von z4road:
Hallo Jürgen,

Zitat:
Der Händler kann jeden Anbieter abmahnen lassen, der Fälschungen nicht so anbietet.


Dazu muss er selbst auf ebay tätig sein. Sollte er die Abmahnung durchziehen, wird er das an seinen Bewertungen merken.
Dann könnten die "vielen" Freunde eines Abgemahnten bei diesem Händler einkaufen, widerrufen und trotzdem negativ und miese Detailbewertungen abgeben. Wenn sowas nicht gehäuft sondern in einem längerem Zeitraum läuft, wird auch ebay nichts machen.

Eine Alternative habe ich schon vor längerer Zeit aufgezeigt, aber dazu sind viele "zu ehrlich" - die würden auch noch die andere Backe hinhalten ?

Michael


...die Darstellungen sind in mehrfacher Hinsicht nicht richtig:

1. Ein Mitbewerber kann gewerbliche Anbieter von Fälschungen wegen wettbewerbswidrigen Verhaltens abmahnen. Das ist insoweit richtig, wenn nicht oder nicht deutlich darauf hingewiesen wird, daß es sich bei den angebotenen Marken um Fälschungen handelt.

2. Eine Wettbewerbswidrigkeit kann nicht daraus hergeleitet werden, daß eBay in seinen Bedingungen fordert, Fälschungen als solche zu kennzeichnen und dies in Fotos zu dokumentieren. Derartige Geschäftsbedingungen entfalten lediglich Wirkung zwischen eBay und dem jeweiligen Mitglied, nicht aber zwischen Anbieter und Dritten.

3. Der abmahnende Mitbewerber muß keineswegs bei eBay verkaufen. Er muß nicht einmal einen Onlinehandel betreiben. Der gewerbliche Anbieter bei eBay steht auch im Wettbewerb mit jedem stationären Händler und/oder mit jedem Onlinehändler, der über einen eigenen Onlineshop oder irgendwelche anderen Angebotsplattformen verkauft.

4. Die angesprochenen Rachebewertungen kann ich aus umfangreicher Praxis nicht bestätigen. Allerdings betrifft diese Praxis nicht den Briefmarkenhandel. Ich sehe aber auch nichts, warum es hier anders sein sollte, als in anderen massiv umkämpften Sortimentsbereichen.

"Das papierlose Büro wird ebenso wenig kommen wie das papierlose Klo."
Suche ständig Notopfer- und Wohnungsbaumarken und interessante Belege hierzu
21.11.15, 14:35:32

z4road

(Mitglied)

Danke Dieter -

für die sachlichen Richtigstellungen !

Michael
21.11.15, 14:53:17

danny

(Mitglied)

geändert von: danny - 21.11.15, 15:20:14

Zitat von Lars Boettger:

Es gibt schon seit längerem eine Unterkategorie "Fälschungen" im Briefmarkenbereich bei Ebay. Mir war das bis dato nicht bekannt: http://www.ebay.de/sch/F%C3%A4lschungen-Reproduktionen-/139792/i.html?_from=R40&_nkw=

Wenn dort Fälschungen eingestellt sind, dann braucht ihr sie mir nicht melden. Das sollte jedem Käufer klar sein, dass er hier keine echten Marken erhält.


Das ändert aber nichts an den ebay Grundsätzen, dass die Fälschungen als solche gekennzeichnet sein müssen.

-- Sorry, hatte Jürgen schon geschrieben --
21.11.15, 15:17:52

goska9

(Mitglied)

Auf diesen Forum ist ein meiner angeboten Briefmarke auf eBay als Briefmarke mit Falschstempel beurteilt und angemeldet bei eBay. Im vorne habe ich die Stempel noch überprüft mit ein gleichen aus den Database aber ich habe es selbst nicht richtig beurteilt. Die Stempel ist falsch, klar !

Wass passiert ist: mein eBay-Konto ist jetzt automatisch für 7 Tagen eingeschränkt geworden. Ich kann für 7 Tagen nichts mehr anbieten. Und dass über ein €10 (Verkaufpreis) Marke. Es gibt kein andere Verstoßen auf meinem eBay-Konto, Bewertungen immer noch 100%. So alles perfekt.

Ist es bekannt hier dass so etwas automatisch passiert? Fanden Sie es ein richtigen Strafanzeige?

Ich finde es im keinem Verhältnis stehen. Niemand hat alle Kenntnis über alle Marken und Stempel. Fehler werden gemacht. Manchmal sehe ich hier fehler gemacht bei renomierten Auktionshäuser, selbst fehler bei Prüfer.

Ist es beabsichtigt, dass dies die Konsequenz ist von gemeldete Briefmarken? Dass kan bedeutet dass nach 3 Meldungen mein Konto gesperrt wird.

Ich weiß es gibt 'Verkäufer' die fast nur falschen Briefmarken anbieten, aber jetzt werden auch wohlmeinende Verkäufer bestraft.

Selbstverständlich habe ich auch eBay kontaktiert aber ich schreibe es auch hier weil ich wissen möchte ob die Konsequenz bekannt ist und auch ob dies auch so die Absicht ist.

Mfg, goska9

*Die deutsche Sprache ist schwierig*
08.08.16, 11:32:18

admin_j

(Mitglied)

Hallo goska9,

wer hier meldet, kann nicht wissen, ob ein Artikel von einem aktiven Mitglied ist. Soweit das der Fall ist, wird sicher eine Information vorab geschickt.

Fälschungen an die Anbieter zu melden, hat sich im Laufe von nun gut 15 Jahren nicht nur als sinnlos, sondern als kontraproduktiv heraus gestellt.

Was Ebay mit der Meldung macht, weiß nur Ebay. Soweit mir aus der Vergangenheit bekannt ist, spricht Ebay die Kurzsperre erst aus, wenn mehrere Vorfälle vorlagen. Ebay kann das jederzeit ändern und das Handeln von Ebay ist sicher nicht nur mir, generell völlig rätselhaft.

Zum Trost: die Umsätze bei Ebay sind im Moment erbärmlich und 7 Tage gehen schnell vorbei. freuen

Nach meiner Meinung kommuniziert Ebay mit den Mitgliedern in einer herabwürdigenden Art und Weise. Ebay spielt sich darüber hinaus als Legislative, Judikative und Exekutive auf und glaubt auch noch im Recht zu sein. Ich halte Teile der AGB für nichtig und verstehe nicht, weshalb nicht Verbraucherschutzverbände auf Einhaltung von Rechtsstaatlichkeit klagen. Ebay sieht Deutschland wohl als Bananenrepublik?

Ein Beispiel für Kommunikation kennen sicher schon viele. Binsenweisheiten werden aus Textbausteinen in schwülstigem Deutsch verbreitet, in meinen Augen dummes Geschwätz in schulmeisterlicher Art vorgetragen. Dabei sitzen sicher oft schlecht ausgebildete und unterbezahlte Mitarbeiter auf der Ebayseite und maßregeln ordentliche Kaufleute mit Hochschulabschluss.

Hier ein Beispiel für sinnloses Gewäsch im Originalton Ebay:

Aufgrund der mir vorliegenden Informationen gehe ich davon aus, dass Sie den Artikel unversichert verschickt haben. Aus Erfahrung wissen wir, dass die Versandzeiten bei diesen Lieferungen etwas länger dauern und die Artikel in der Regel mit einigen Tagen Verzögerung bei den Käufern eintreffen. In seltenen Fällen kann es leider vorkommen, dass Sendungen auf dem Postweg verloren gehen oder falsch zugestellt werden.

Da wird zunächst behauptet ein Normalbrief brauche länger, als ein Einschreiben. Die Behauptung ist falsch. Danach "einige Tage Verzögerung" völlig aus der Luft gegriffen und höchstens in wenigen Einzelfällen, die jede Sendung betreffen können. Das Sendungen auf dem Postweg verloren gehen oder falsch zugestellt werden, weiß auch jeder Depp. Hält Ebay die Empfänger für noch dümmer, als den letzten Deppen?

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08.08.16, 12:56:39

goska9

(Mitglied)

geändert von: goska9 - 08.08.16, 13:27:13

Hallo Jürgen,

danke für die Reaktion.

Aber Sie bestätigen eigentlich meinen Spruch dass: jetzt werden auch wohlmeinende Verkäufer bestraft und könnte auch das ganze Konto verlieren.

Und meine Frage bleibt: ist dass auch die Absicht?

Wir wissen allen dass eBay zum Teil selbst Regeln macht usw usw. Aber hier auf diesen Forum wird dann geholfen mit viel zu schwer straffen von gute Verkäufer. Ist dies die Absicht?

mfg, goska9
PS es ist mit diesen Menge nicht zu verhindern, dass es nicht wieder passiert in die Zukunft. Auch Auktionshäuser und Prüfer können kein 100% Garantie abgeben. Aber die Konsequenz kann sein es kostet mir mein Firma.

*Die deutsche Sprache ist schwierig*
08.08.16, 13:23:36
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