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Hallo liebe Teilnehmer,

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03.06.16, 15:28:36

yellowstamp

(Mitglied)

Hallo,

jetzt wollte ich nach meinem "Gezicke" der letzten Zeit einen netten "Fachbeitrag" schreiben. Aber das ist ganz schön schwierig ...
Es geht um einen Inflationsbeleg, eine P140 + Zusatzfrankatur Nr. 141 = 40 Pf.
Die Karte wurde am 01.01.1922 9-10 V abgestempelt, das war ein Sonntag.

Porto Fernpostkarte:
bis 31.12.1921 40 Pf
ab 01.01.1922 125 Pf

Auf der Karte ist eine Nachgebühr von 130 Pf vermerkt.
(Fehlendes Porto 85 Pf x 1,5 = 127,5 -> gerundet = 130 Pf)

Ich vermute, dass die Karte in einen Briefkasten eingeworfen wurde.
Bei Währungswechseln und Posthoheitswechseln galt ja bei der ersten Briefkastenleerung des folgenden Tages oft noch der alte Tarif.
Tja, und das war es dann mit meinem "Fachbeitrag".

Wie ist bei Gebührenerhöhungen die Markengültigkeit aus der ersten Briefkastenleerung am ersten Tag der neuen Portoperiode geregelt?

Viele Grüße, Gabi
Dateianhang:

 19220101hannover.jpg (141.14 KByte | 2 mal heruntergeladen | 282.27 KByte Traffic)


yellowstamp

03.06.16, 15:29:36

xg1651

(Mitglied)

Zitat von yellowstamp:
bei der ersten Briefkastenleerung des folgenden Tages oft noch der alte Tarif.

Viele Grüße, Gabi


Ich vermute mal, da Hannover ja nicht "Kleinfindstemichnicht" ist, war vermutlich schon eine Briefkastenleerung um 6 Uhr.
Und wenn dann ein Oberschlauer nach dem Aufstehen sein Kärtchen einwarf, dann wars halt vorbei. Früher hat die Post noch für ihr Geld gearbeitet, da waren teilweise 4 bis 5 Leerungen am Tag normal.
03.06.16, 16:49:26

yellowstamp

(Mitglied)

Hallo xg1651,

ok, das ist vorstellbar, dass der Absender den "Einwurf" verschlafen hatte zwinkern
Spaßeshalber habe ich mal ein paar Stempeldaten aus der Inflationszeit "gegoogelt", da sind schon einige Sonntage dabei.

Jetzt ist mir nur nicht mehr so richtig klar, was dann "werktags" (auch heutzutage) aussagen soll ...

Aber es heißt ja auch "die erste Briefkastenleerung am dem Umstellungstermin folgenden Tag". Da ist von Werktag keine Rede.

Gibt oder gab es solche Regelungen überhaupt bei Gebührenerhöhungen?

Viele Grüße, Gabi

yellowstamp

03.06.16, 22:08:33

erron

(Mitglied)

@yellowstamp,
Die erste Briefkastenleerung wurde spätestens ab Dienstbeginn der Postler vollzogen.
Damals gab es auch schon die Einteilung in Früh, Mittag und Nachtdienst mit jeweils 8 Stunden Arbeitszeit.
Somit kann schon die erste Briefkastenleerung und Abgabe beim Postamt schon ab 6.00 Uhr erfolgt sein.
Also Uhrzeit 6-7V bzw.7-8V.
Dies wäre dann die erste Leerung. Bei deinem Beleg ist schon 9-10V zu lesen. Somit kann der Beleg schon nach der ersten Leerung eingeworfen worden sein. Deshalb die Nachgebühr.
Das hat auch nichts mit Sonn bzw. Werktage zu tun.

mfg

erron
04.06.16, 07:58:45
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